25.10.2020, 09:26
Die StA zur Anstellung sind eine gute Chance, für Kandidat*innen, die wirklich zur StA wollen, aber vielleicht nicht die besten Noten haben:
Im Gegensatz zum "großen" Pool für den allgemeinen Justizdienst, in dem sich sämtliche Bewerber*innen für alle Gerichtszweige tummeln, ist es vergeichsweise einfacher einen Platz für die straukturierten Interviews zu erhalten.
Denn die "fachfremde" Konkurrenz fällt weg - man konkurriert nicht mit dem Verwaltungsrechtscrack mit 2 gehobenen VB und passender Promotion und auch nicht mit der Zivilrechtsspezialistin mit Doppelgut (überspitze Formulierung).
Bei der zA-Kampagne ist von vorherein klar, dass die Bewerber*innen zukünftig ausschließlich als StA*einnen eingesetzt werden. Die Probezeit und die Verplanung erfolgt ausschließlich bei der StA (natürlich mit der Möglichkeit der Abordnung in andere Behörden, aber nicht zu Gericht).
Die erfolgreichen Kolleg*innen werden zur StA/in auf Lebenszeit auf Lebenszeit ernannt. Sie befinden sich im Beamtenverhältnis (nicht im Dienstverhältnis des Richters!) und werden nach R1 vergütet.
Bei den Einsatzgebieten innerhalb der StA und Beförderungschancen gibt es keine Unterschiede.
Im Gegensatz zum "großen" Pool für den allgemeinen Justizdienst, in dem sich sämtliche Bewerber*innen für alle Gerichtszweige tummeln, ist es vergeichsweise einfacher einen Platz für die straukturierten Interviews zu erhalten.
Denn die "fachfremde" Konkurrenz fällt weg - man konkurriert nicht mit dem Verwaltungsrechtscrack mit 2 gehobenen VB und passender Promotion und auch nicht mit der Zivilrechtsspezialistin mit Doppelgut (überspitze Formulierung).
Bei der zA-Kampagne ist von vorherein klar, dass die Bewerber*innen zukünftig ausschließlich als StA*einnen eingesetzt werden. Die Probezeit und die Verplanung erfolgt ausschließlich bei der StA (natürlich mit der Möglichkeit der Abordnung in andere Behörden, aber nicht zu Gericht).
Die erfolgreichen Kolleg*innen werden zur StA/in auf Lebenszeit auf Lebenszeit ernannt. Sie befinden sich im Beamtenverhältnis (nicht im Dienstverhältnis des Richters!) und werden nach R1 vergütet.
Bei den Einsatzgebieten innerhalb der StA und Beförderungschancen gibt es keine Unterschiede.
Nachrichten in diesem Thema
StA zur Anstellung (insbes. Bln) - von Gast - 25.10.2020, 08:21
RE: StA zur Anstellung (insbes. Bln) - von Gast - 25.10.2020, 09:15
RE: StA zur Anstellung (insbes. Bln) - von Auch Bln - 25.10.2020, 09:26
RE: StA zur Anstellung (insbes. Bln) - von Auch Bln - 25.10.2020, 09:32
RE: StA zur Anstellung (insbes. Bln) - von Gast - 25.10.2020, 16:56