24.10.2020, 10:40
Guten Morgen ihr Lieben,
hat jemand Erfahrungen mit dem Korrigieren von Klausuren / Hausarbeiten der Uni als Nebentätigkeit zum Referendariat, insbesondere in Hessen?
Ich korrigiere schon seit einigen Jahren und fange nun im November mit dem ref an. Ich frage mich, wie genau ich das Korrigieren genehmigen lassen muss. Anders als bei einem Job etwa in einer Kanzlei, hat man ja keine monatliche feste Arbeitszeit. Es hängt ja davon ab, wie viele Arbeiten ich korrigiere, wie aufwändig diese sind und vor allem wie viel Zeit ich dafür habe.
Wie habt ihr das gemacht? Muss man den Antrag auch für jede Korrekturleistung neu stellen, oder reicht es, wenn man eine „Pauschale Genehmigung“ des OLG hat?
Vielen Dank im Voraus!
hat jemand Erfahrungen mit dem Korrigieren von Klausuren / Hausarbeiten der Uni als Nebentätigkeit zum Referendariat, insbesondere in Hessen?
Ich korrigiere schon seit einigen Jahren und fange nun im November mit dem ref an. Ich frage mich, wie genau ich das Korrigieren genehmigen lassen muss. Anders als bei einem Job etwa in einer Kanzlei, hat man ja keine monatliche feste Arbeitszeit. Es hängt ja davon ab, wie viele Arbeiten ich korrigiere, wie aufwändig diese sind und vor allem wie viel Zeit ich dafür habe.
Wie habt ihr das gemacht? Muss man den Antrag auch für jede Korrekturleistung neu stellen, oder reicht es, wenn man eine „Pauschale Genehmigung“ des OLG hat?
Vielen Dank im Voraus!
Nachrichten in diesem Thema
Korrigieren als Nebentätigkeit - von RefHessin - 24.10.2020, 10:40
RE: Korrigieren als Nebentätigkeit - von DerDa - 30.10.2020, 21:49

