20.10.2020, 17:22
(20.10.2020, 17:06)Gast schrieb:(20.10.2020, 11:36)Gast schrieb:(19.10.2020, 14:54)Foerster schrieb:(19.10.2020, 14:49)Gast schrieb:(19.10.2020, 14:45)Gast schrieb: Mal eine Frage: macht ihr euch erst Notizen zum Tatbestand/Sachbericht? Ich mache immer zuerst den Tatbestand, habe aber dann das Gefühl, dass ich nur noch kurz Zeit für die rechtliche Lösung habe und da nicht richtig drüber nachdenken kann. Aber umgekehrt stelle ich es mir chaotisch vor.
Was wird wohl mehr Punkte geben? Eine gute Zusammenfassung? Oder doch eine gute rechtliche Lösung...? ;)
Der Sachverhalt sollte ganz knapp mit wirklich wenigen Stichpunkten notiert werden und größtenteils im Kopf vorhanden sein. Lieber dort ein paar Lücken haben, als in der rechtlichen Würdigung des Falls.
Meine empfohlene Reihenfolge:
1. Sachverhalt einmal gründlich lesen- Brainstorming notieren
2. Juristische Lösungsskizze schreiben inklusive ausgiebiger Nutzung des Kommentars
3. Tatbestand - nur Stichwörter- keine Daten (wenn nicht relevant) und insbesondere nur Dinge, auf die man in rechtl. Würdigung überhaupt eingeht
4. Notizen zur rechtlichen Lösung
Ich danke dir, das versuche ich mal. Schön, dass hier im Forum auch noch hilfreiche Antworten gegeben werden (im Gegensatz zu deinem Vorposter)
Der böse Vorposter macht es aber genau richtig, indem verdeutlicht wird, worauf es tatsächlich ankommt. Nur die absolut notwendigen Dinge zum Sachverhalt in wenigen Stichpunkten notieren und bloß nicht zu lange daran aufhalten. Der Sachverhalt sollte beim Vortrag im Schnitt auch nicht mehr als 3 min. einnehmen.
Es ist eigentlich wie in den Klausuren: Mit dem Sachverhalt/Tatbestand werden nunmal keine fetten Punkte gewonnen.
Stimme dir zu, dass der Vorposter die Frage richtig beantwortet hat.
Was die Gewichtung angeht, gibts keine pauschale Antwort. Gibt komplizierte Sachverhalte, bei denen die ordentliche Darstellung des Sachverhalts auch Punkte bringt. Dann gibts Sachverhalte, bei denen 3min zu knapp bemessen sind. Ist wie alles andere auch nun leider abhängig vom Einzelfall.
Ich würde ganz einfach das schnellere Bearbeiten der Aktenauszüge trainieren. Wenn du mangels genügend Notizen schon im Tatbestand ins Stocken gerätst, wird dir bis zur rechtlichen Würdigung die Selbstsicherheit fehlen und der ganze Eindruck wird dahin sein. Mir persönlich fällt es leichter, in der rechtlichen Würdigung frei zu sprechen. Aber das ist eine Typ-Frage
Nachrichten in diesem Thema
Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 19.10.2020, 10:12
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Fauli - 19.10.2020, 10:41
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 19.10.2020, 12:14
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 19.10.2020, 14:10
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 19.10.2020, 14:45
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 19.10.2020, 14:49
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Foerster - 19.10.2020, 14:54
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 20.10.2020, 11:36
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RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 20.10.2020, 11:35
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 19.10.2020, 15:42
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast POd - 19.10.2020, 21:46
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RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gaatoo - 05.11.2020, 19:55








