20.10.2020, 17:06
(20.10.2020, 11:36)Gast schrieb:(19.10.2020, 14:54)Foerster schrieb:(19.10.2020, 14:49)Gast schrieb:(19.10.2020, 14:45)Gast schrieb:(19.10.2020, 14:10)Gast schrieb: Hatte am Anfang auch ziemliche Probleme damit. Vor allem, weil ich dachte die Zeit sei knapp und dann erstmal schnell "drübergeflogen" bin und die Lösung dann nicht ganz gepasst hat. Jetzt mach ich von Anfang an alles ruhig und konzentriert, wie in der Klausur auch. Die Zeit reicht trotzdem dicke um eine vernünftige Lösung hin zu bekommen...
Außerdem kann ich nur empfehlen, die Dinger nach dem Lösen auch laut aufzusagen. Hatte anfangs echt Probleme vernünftige Formulierungen zu finden und nicht nur rumzustammeln. In Kürze ist die Prüfung und jetzt fühle ich mich diesbezüglich ganz gut.
Viel Erfolg!
Mal eine Frage: macht ihr euch erst Notizen zum Tatbestand/Sachbericht? Ich mache immer zuerst den Tatbestand, habe aber dann das Gefühl, dass ich nur noch kurz Zeit für die rechtliche Lösung habe und da nicht richtig drüber nachdenken kann. Aber umgekehrt stelle ich es mir chaotisch vor.
Was wird wohl mehr Punkte geben? Eine gute Zusammenfassung? Oder doch eine gute rechtliche Lösung...? ;)
Der Sachverhalt sollte ganz knapp mit wirklich wenigen Stichpunkten notiert werden und größtenteils im Kopf vorhanden sein. Lieber dort ein paar Lücken haben, als in der rechtlichen Würdigung des Falls.
Meine empfohlene Reihenfolge:
1. Sachverhalt einmal gründlich lesen- Brainstorming notieren
2. Juristische Lösungsskizze schreiben inklusive ausgiebiger Nutzung des Kommentars
3. Tatbestand - nur Stichwörter- keine Daten (wenn nicht relevant) und insbesondere nur Dinge, auf die man in rechtl. Würdigung überhaupt eingeht
4. Notizen zur rechtlichen Lösung
Ich danke dir, das versuche ich mal. Schön, dass hier im Forum auch noch hilfreiche Antworten gegeben werden (im Gegensatz zu deinem Vorposter)
Der böse Vorposter macht es aber genau richtig, indem verdeutlicht wird, worauf es tatsächlich ankommt. Nur die absolut notwendigen Dinge zum Sachverhalt in wenigen Stichpunkten notieren und bloß nicht zu lange daran aufhalten. Der Sachverhalt sollte beim Vortrag im Schnitt auch nicht mehr als 3 min. einnehmen.
Es ist eigentlich wie in den Klausuren: Mit dem Sachverhalt/Tatbestand werden nunmal keine fetten Punkte gewonnen.
Nachrichten in diesem Thema
Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 19.10.2020, 10:12
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Fauli - 19.10.2020, 10:41
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 19.10.2020, 12:14
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 19.10.2020, 14:10
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 19.10.2020, 14:45
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 19.10.2020, 14:49
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Foerster - 19.10.2020, 14:54
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 20.10.2020, 11:36
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 20.10.2020, 17:06
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast2020ref - 20.10.2020, 17:22
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 20.10.2020, 21:41
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 21.10.2020, 08:03
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 21.10.2020, 08:41
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 21.10.2020, 09:37
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 20.10.2020, 11:35
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 19.10.2020, 15:42
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast POd - 19.10.2020, 21:46
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 19.10.2020, 22:05
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von RefHH - 19.10.2020, 23:41
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Fauli - 20.10.2020, 15:08
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast - 21.10.2020, 11:16
RE: Evident zu blöd für die Aktenvorträge - von Gast2020Ref - 21.10.2020, 12:47
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