17.10.2020, 23:02
(17.10.2020, 22:12)Gast schrieb: Fürs 2te Examen sollte man m.E. aus den drei Rechtsgebieten zwei wählen dürfen.
Kenne einige die Strafrecht nur weiterlernten weil es der Staat seinen Ref-Sklaven aufzwingt. Auch Statistiken sind interessant,wieviele der gesamten Juristen später im Strafrecht tätig sind.
Eher sollte man die Ausbildung zum Einheitsjuristen aufgeben, aber solange man daran festhält macht 2 aus 3 keinen Sinn. Zumal auch ein im Zivilrecht tätiger RA wissen sollte, mit welchen strafrechtlichen Instrumenten er das zivilrechtliche Interesse seines Mandanten unterstützen kann. Spezialisierung nach Abschluss der Ausbildung ist nahezu zwingend, aber über die Grundlagen in allen Rechtsgebieten sollten meines Erachtens alle verfügen.
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