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Zulassung neben Promotion (und WissMit)
Gast
Unregistered
 
#17
16.10.2020, 12:58
(16.10.2020, 11:57)WissMit schrieb:  Meines Wissens kann man nur wählen, wenn man als angestellter Rechtsanwalt arbeitet.

Wenn man als WissMit angestellt arbeitet und nebenbei als zugelassener Anwalt selbstständig ist, muss man beide Vorsorgeeinrichtungen bedienen.

Wie sieht es dann aber mit der Krankenversicherung aus? Wenn ich bereits wegen der angestellten Tätigkeit in der gesetzlichen Krankenkasse bin, muss ich mich dann zusätzlich noch privat versichern?

Stehe nämlich vor denselben Fragen: WissMit + Zulassung als RA.

Grüße an die Kollegen


Ja das ist inzw. auch meine Auffassung, dass das nur geht, wenn man formal als Rechtsanwalt angestellt ist (auch wenn man intern WissMit) ist. Ein Versorgungswerk hat das auch explizit so geschrieben gehabt. Das mag auch mal anders gehen, scheint dann aber nicht die Regel zu sein.


Bzgl der Krankenversicherung ist es so, dass du durch die WissMit Tätigkeit bereits mitversichert bist, solange die RA Tätigkeit eals Nebenberuf gilt. Du musst dann nur die Einkünfte an die KK melden, um das aufs Einkommen drauf zu rechnen.
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Zulassung neben Promotion (und WissMit) - von Gast - 15.10.2020, 13:43
RE: Zulassung neben Promotion (und WissMit) - von Schwabenjurist - 15.10.2020, 13:47
RE: Zulassung neben Promotion (und WissMit) - von Gast - 15.10.2020, 14:00
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