15.10.2020, 15:36
(15.10.2020, 15:09)Gast schrieb:(15.10.2020, 14:01)C8H10N4O2 schrieb: Die Zulassung als Anwältin beinhaltet immer ein paar Kosten, die unabhängig vom erzielten Einkommen anfallen. Dazu gehört der Kammerbeitrag (variiert, in Hamburg zB 350 Euro pro Jahr, in den ersten zwei Jahren der Zulassung nur die Hälfte) und Haftpflichtversicherung (variiert, als Einzelanwältin aber durchaus 200 pro Jahr).
Bzgl. Altersvorsorge kannst du frei wählen, ob du weiterhin gesetzlich oder im versorgungswerk einzahlen willst. Für das Versorgungswerk gibt es i.d.R. mindestbeiträge (100-150 euro pro monat). Wenn du keine hohen Umsätze erzielst und nebenbei noch einen gesetzlich rentenversicherten Job ausübst ist es daher idR günstiger, für beide Jobs in die gesetzliche einzuzahlen (dann steigt der beitrag eben nur entsprechenden deines tatsächlichen Umsatzes).
Deinen bisherigen Plan, drei Vorhaben gleichzeitig zu verfolgen (Promotion, wissMit und selbstständig) würde ich dringend überdenken. Der Nebenjob sollte nur dazu dienen, deine Lebenshaltungskosten einzubringen, wenn du dich nicht zu mindestens 50% auf deine promotion konzentrierst, wirst du damit niemals fertig. Daher kann es mE nur funktionieren, wenn du entweder als WiMi oder selbstständige Anwältin arbeitest
ich dachte die freie Wahl geht gerade nicht? ich dachte ich bin dann Pflichtmitglied im Versorgungswerk?
ich habe halt keine Lust, bei der WissMit tätigkeit in die GRV zu zahlen und dann zusätzlich den Mindestbetrag ins Versorgungswerk wegen der Zulassung
Du hast ein Wahlrecht und musst die BEfreiung von der Versicherungspflicht sogar extra beantragen, wenn du nichts machst bist du weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI. Google mal nach "V6355 - Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht", dann kommst du zum entsprechenden Formular auf der Seite der DRV mit entsprechenden Informationen dazu. Das Versorgungswerk ist insofern ein Privileg der freien Berufe ;)
Wenn du ohnehin nicht weißt, ob dein Berufsweg dich dauerhaft in die Anwaltschaft führt, ist es auf jeden Fall empfehlensert, einfach komplett in die gesetzliche einzuzahlen
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