14.10.2020, 16:04
Ich bin Proberichter in Baden Württemberg und möchte zu meiner Familie nach Bayern.
Laut Justizministerium müsse ich aber meine erste Beurteilung abwarten. Aus dem Gesetz ergibt sich keine Notwendigkeit einer Beurteilung.
Soll ich am besten nun eine Verpflichtungsklage beim VG einlegen?
Laut Justizministerium müsse ich aber meine erste Beurteilung abwarten. Aus dem Gesetz ergibt sich keine Notwendigkeit einer Beurteilung.
Soll ich am besten nun eine Verpflichtungsklage beim VG einlegen?
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Versetzung Klage? - von Thorsten - 14.10.2020, 16:04
RE: Versetzung Klage? - von Gast - 14.10.2020, 16:08
RE: Versetzung Klage? - von Gast - 14.10.2020, 16:47
RE: Versetzung Klage? - von Gast - 14.10.2020, 16:48
RE: Versetzung Klage? - von Gast - 14.10.2020, 17:44
RE: Versetzung Klage? - von Gast - 14.10.2020, 20:31
RE: Versetzung Klage? - von Gast - 14.10.2020, 17:31
RE: Versetzung Klage? - von Gast - 14.10.2020, 17:46
RE: Versetzung Klage? - von DerDa - 14.10.2020, 17:49
RE: Versetzung Klage? - von Gast - 14.10.2020, 18:08