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Allgemeines zur Spezialisierung
Junganwalt
Unregistered
 
#1
11.10.2020, 04:24
Liebe Gemeinde,

ich bin als Junganwalt in Anstellung in einer kleineren (aber überörtlich agierenden) Kanzlei mit 6 Berufsträgern tätig.

Mein Arbeitgeber wünscht sich natürlich, dass ich bald Spezialist in irgendeinem Gebiet bin und dementsprechend Fachanwaltskurse besuche.

So einen richtigen Spezialisierungswunsch habe ich aber eigentlich nicht (mein AG sieht mich gern in der Vertragsgestaltung und im IT - Recht)

 Ich selbst finde von allem vieles ganz cool - simple zivilrechtsfragen (Standard Repertoire eben - kaufrecht, Werkrecht, reiserecht, agb, vertragsgestaltung - und was man eben recht zügig bearbeiten kann), Strafrecht, Öffrecht, IT - Recht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht 

Vielleicht nicht so mein Fall dürfte sein: Erbrecht, Mietrecht, Bau - und Architektenrecht.

Zu vielen Gebieten hatte ich aber auch noch nie bisher Kontakt gehabt (z.B. Vergaberecht, Urheberrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht, Insolvenzrecht)

Meine Fragen:

1. Ab wann haltet ihr (mal unabhängig von den Wünschen des Arbeitgebers) eine Spezialisierung sinnvoll? Es wird ja immer nur nach Spezialisten geschrien, obwohl wir als Generalisten ausgebildet wurden

2. Soll ich jetzt einfach erstmal einen FA - Kurs mitnehmen (mein AG zahlt den natürlich) und dann schauen? - ich würde für meinen Arbeitgeber natürlich auch dranbleiben, aber was wenn ich später keine Lust mehr darauf habe?

3. Mit welchen Kriterien habt ihr euch für eure Spezialisierung entschieden? 

4. Was ist über den FA - Kurs und entsprechenden Praxisfällen hinaus noch erforderlich, um einer Spezialisierung einigermaßen gerecht zu werden? Alles wird man wohl selbst in einer Spezialmaterie nicht aus dem FF beherrschen können... 

5. Ganz blöde Frage: Sind die Klausuren in den FA - Kursen so konzipiert, dass ich nicht dafür büffeln muss wie für die Examina? 

Vielleicht noch zu mir: ich war in der Ausbildung (NRW) hauptsächlich im Strafrecht unterwegs (strafrechtlicher Schwerpunktbereich; Anwaltsstation bei einem Strafrechtler - aber eher nur als WissMit. „missbraucht“ worden; Wahlstation bei der StA - für die Justiz reichen meine Noten leider nicht). Mein Arbeitgeber möchte nicht, dass ich Strafrecht mache, weil er ungern gewisses Klientel in dem Büroräumen sehen möchte (ich möchte aber gern erstmal dort bleiben).  

Besten Dank im Voraus für Eure Rückmeldungen!
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Nachrichten in diesem Thema
Allgemeines zur Spezialisierung - von Junganwalt - 11.10.2020, 04:24
RE: Allgemeines zur Spezialisierung - von Gast - 11.10.2020, 10:33
RE: Allgemeines zur Spezialisierung - von Junganwalt - 11.10.2020, 11:57
RE: Allgemeines zur Spezialisierung - von Gast - 11.10.2020, 13:36
RE: Allgemeines zur Spezialisierung - von Junganwalt - 11.10.2020, 22:08


 

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