02.10.2020, 16:12
Also meinst du das ganze wird im Widerspruchsverfahren gar nicht berücksichtigt wenn ich das Sonntag faxe?
Bis heute Abend 24 Uhr darf ja eh nichts entschieden werden. Samstag Sonntag arbeitet die Behörde nicht. Dh am Montag ist der erste Tag, wo sich ein Beamter über den Widerspruch Gedanken machen kann (bzw. erfolgt vorab doch zunächst eh noch die Phase der Stellungsnahmeeinholung von den Prüfern). Wenn das ganze dann Montag auf dem Schreibtisch liegt, könnte es also doch theoretisch problemlos berücksichtigt werden...
Bis heute Abend 24 Uhr darf ja eh nichts entschieden werden. Samstag Sonntag arbeitet die Behörde nicht. Dh am Montag ist der erste Tag, wo sich ein Beamter über den Widerspruch Gedanken machen kann (bzw. erfolgt vorab doch zunächst eh noch die Phase der Stellungsnahmeeinholung von den Prüfern). Wenn das ganze dann Montag auf dem Schreibtisch liegt, könnte es also doch theoretisch problemlos berücksichtigt werden...
Nachrichten in diesem Thema
Widerspruchsbegründungsfrist??! - von DieVerfristete - 02.10.2020, 01:59
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 03:43
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 03:57
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 03:54
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 11:58
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 15:49
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 16:12
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 16:13
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von GastHE - 02.10.2020, 16:17
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 17:57
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast34 - 02.10.2020, 20:30
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 03.10.2020, 21:51
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Praxisfremd - 04.10.2020, 16:03