02.10.2020, 03:57
(02.10.2020, 03:43)Gast schrieb: 4 Wochen entsprechen 28 Tagen. Der 4.9. war ein Freitag. Der 2.10. ist ebenfalls ein Freitag. Zwischen dem 4.9. und dem 4.10. hingegen lägen 30 Tage, also mehr als vier Wochen. Die "Zahl" in § 188 BGB ist nicht der Monatstag, sondern der Wochentag (also erster Tag der Woche, zweiter Tag der Woche, etc.)
Ich danke dir <3
Endlich hab ich das mal verstanden.
Kannst du mir bzgl Frage 2 auch weiterhelfen? Eine Widerspruchsbegründungsfrist finde ich nirgendwo im Gesetz? Ich hätte ja bis morgen 24 Uhr Zeit, da arbeitet bei der Behörde eh keiner mehr. Sagen wir mal, ich mach das am WE fertig und Fax das Sonntag Abend. Wäre dann ja Montags da. Wird der Vortrag dann noch berücksichtigt oder komplett ignoriert? (Bitte beachten Widerspruch EINGELEGT habe ich fristgerecht. Es geht jetzt nur noch um die Begründung des Widerspruchs)
Nachrichten in diesem Thema
Widerspruchsbegründungsfrist??! - von DieVerfristete - 02.10.2020, 01:59
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 03:43
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 03:57
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 03:54
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 11:58
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 15:49
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 16:12
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 16:13
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von GastHE - 02.10.2020, 16:17
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 17:57
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast34 - 02.10.2020, 20:30
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 03.10.2020, 21:51
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Praxisfremd - 04.10.2020, 16:03