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  5. Ordnungswidrigkeit im Strafbefehl
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Ordnungswidrigkeit im Strafbefehl
Gast
Unregistered
 
#4
28.09.2020, 17:51
Wie geht man denn im Plädoyer vor, wenn man Straftat (z.B. 142) und tatmehrheitliche OWi (49 I Nr. 1 StVO) hat und beides gegeben ist?

Sagt man bei der rechtlichen Würdigung neben 142 auch was zur OWi? Und wo bringt man die Rechtsfolge der OWi (Bußgeld) unter?
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Nachrichten in diesem Thema
Ordnungswidrigkeit im Strafbefehl - von GastA - 21.09.2020, 12:06
RE: Ordnungswidrigkeit im Strafbefehl - von Gast - 21.09.2020, 18:03
RE: Ordnungswidrigkeit im Strafbefehl - von Gast - 23.09.2020, 22:52
RE: Ordnungswidrigkeit im Strafbefehl - von Gast - 28.09.2020, 17:51


 

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