28.09.2020, 15:26
(28.09.2020, 15:21)lGast schrieb:(28.09.2020, 15:05)Gast schrieb:(28.09.2020, 14:45)Gast schrieb: A) 29, 2x b (im ersten unterer Bereich, im zweiten knapp am VB vorbei)
B) ledig, mit langjährigem Partner zusammenlebend, noch keine Kinder, aber einige Hobbies und Freunde ;)
C) seit dem 2. Examen Ende letzten Jahres Rechtsberaterin in einem Verband (überbrückungsweise) für knapp 40k brutto + Weihnachtsgeld, 38h-Woche (8-17:30, Freitag bis mittags), gute Büroausstattung (Diktieren mit Spracherkennung, Beck und juris fast Vollzugriff, Fachbibliothek), keine Reisetätigkeit, Arbeitsweg 12km (=30 min mit dem Auto, 45 mit den Öffis). Der Job ist okay. Ich arbeite mich nicht kaputt und werde dafür okay bezahlt. Auf Dauer wäre er mir aber nicht abwechslungsreich genug.
D) Wechsel in die Justiz steht bevor.
Darf ich Fragen, ob du in die Fachgerichtsbarkeit (Arbeitsgericht) gehst?
Ordentliche. Arbeitsgerichtsbarkeit wäre mit den Noten auch utopisch bei den wenigen Stellen, die dort besetzt werden. Wie kommst du auf die Frage?
Deine Noten sind ordentlich und die Arbeitsgerichtsbarkeit setzt vor allem (erste) Berufserfahrung voraus, die einige bei Arbeitgeberverbänden sammeln. Und da du von einer (überbrückenden) Tätigkeit im Verband sprachst, bin ich davon ausgegangen, dass es vielleicht das ArbG geworden ist (und du dann darüber etwas erzählen könntest :p) :-)
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Eure tatsächlichen Arbeits- und Lebensbedingungen - von Gast - 27.09.2020, 16:53
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