27.07.2016, 18:25
Dann verstehe ich die Frage nicht, Felix. Es richtet sich ja alles nach dem Mutterschutzgesetz bzw. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Wenn man die Vorschriften anwendet gibt es keine pauschale Lösung. Kommt drauf an, würde man wohl sagen, je nach Sachverhalt.
Als Beispiele:
a) Geburtstermin ist kurz nach den Klausuren: Dann darf die werdene Mutter die Prüfung ablegen, muss aber nicht (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Keine Verschiebung des Prüfungstermins
b) Geburtstermin ist kurz vor den Klausuren: Dann darf die werdende Mutter nicht die Prüfung ablegen (§ 6 Abs. 1) ggf. anschließende Elternzeit oder der nächstmöglich Prüfungsermin.
c) Geburtstermin ist weit vor den Klausuren - ähnlich wie b). Unterbrechung des Referendariats: Entweder nur für den Mutterschutz oder für die Elternzeit, die zwischen einigen Monaten und drei Jahren lang sein kann. Ggf. müssen Stationen wiederholt werden, weil bei Mutterschutz ja ähnlich wie bei Krankheit längere Zeit ausfällt und dann die Stationen zu Ende und ganz entsprechend die Prüfungstermine.
d) Geburtstermin zwischen Klausuren und mündliche Prüfunge: Entsprechend wie oben
Die Gesetze sind frei einsehbar. ;-)
Ein Geburtstermin ist ziemlich unkalkulierbar. Schwangerschaftsbeschwerden auch. Man kann alles planen, muss aber nicht so eintreten, wie man es so geplant hat.
Als Beispiele:
a) Geburtstermin ist kurz nach den Klausuren: Dann darf die werdene Mutter die Prüfung ablegen, muss aber nicht (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Keine Verschiebung des Prüfungstermins
b) Geburtstermin ist kurz vor den Klausuren: Dann darf die werdende Mutter nicht die Prüfung ablegen (§ 6 Abs. 1) ggf. anschließende Elternzeit oder der nächstmöglich Prüfungsermin.
c) Geburtstermin ist weit vor den Klausuren - ähnlich wie b). Unterbrechung des Referendariats: Entweder nur für den Mutterschutz oder für die Elternzeit, die zwischen einigen Monaten und drei Jahren lang sein kann. Ggf. müssen Stationen wiederholt werden, weil bei Mutterschutz ja ähnlich wie bei Krankheit längere Zeit ausfällt und dann die Stationen zu Ende und ganz entsprechend die Prüfungstermine.
d) Geburtstermin zwischen Klausuren und mündliche Prüfunge: Entsprechend wie oben
Die Gesetze sind frei einsehbar. ;-)
Ein Geburtstermin ist ziemlich unkalkulierbar. Schwangerschaftsbeschwerden auch. Man kann alles planen, muss aber nicht so eintreten, wie man es so geplant hat.
Nachrichten in diesem Thema
Schwanger im Ref - von Baby - 07.07.2016, 09:32
RE: Schwanger im Ref - von ReferndarinplusKind - 12.07.2016, 15:24
RE: Schwanger im Ref - von Felix - 26.07.2016, 17:33
RE: Schwanger im Ref - von ReferendarinplusKind - 27.07.2016, 18:25