Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Ordnungswidrigkeit im Strafbefehl
Antworten

 
Ordnungswidrigkeit im Strafbefehl
Gast
Unregistered
 
#3
23.09.2020, 22:52
Wenn du den SB "erlässt", machst du wohl Station beim Gericht? Dann sollte der Entwurf ja von der StA drin sein. 

Davon unabhängig gilt das von Vorposter genannte. Wobei ich wohl idR großzügig von 47 OWiG Gebrauch machen würde
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Ordnungswidrigkeit im Strafbefehl - von GastA - 21.09.2020, 12:06
RE: Ordnungswidrigkeit im Strafbefehl - von Gast - 21.09.2020, 18:03
RE: Ordnungswidrigkeit im Strafbefehl - von Gast - 23.09.2020, 22:52
RE: Ordnungswidrigkeit im Strafbefehl - von Gast - 28.09.2020, 17:51


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus