22.09.2020, 13:53
"Die ganze Diskussion hier zielte nur darauf ab, herauszufinden, ob schon einmal jemand dagegen vorgegangen ist und mehr dazu sagen kann, wie viel zB ein mündlicher Prüfer am Tag bekommt."
- Falsch. Siehe z. B. Einstiegsbeitrag des TE. Die Themen und Diskussionspunkte wechselten hier ständig.
Im Übrigen: Wenn ich mich nicht täusche, gibt Bayern darüber Auskunft, wie viel ein Prüfer/Vorsitzender für die Prüfung im Zweiten erhält... online mal nach - Vergütungen, Prüfungen, Justiz Verwaltung- suchen.
Das sind aber eben nicht die Zahlen für NRW.
"Unsachlich waren allein die passionierten Gegenreden, die wiederholt auf zahlreiche Aspekte anstellten, die für die gesamte Bewertung vollkommen irrelevant sind (Einkommen, referendarsein, wie glücklich wir und alle schätzen können etc. etc.)."
- Nein, hier wurde auch immer wieder von anderen darauf eingegangen, wie gering die Beihilfe des armen Referendars ist. Diese wurde dann auch noch ins Verhältnis zur Gebühr gesetzt. Aber ja, schlussendlich spielt das Einkommen für die Höhe der Gebühr absolut keine Rolle. Darauf kann man sich zumindest einigen.
Weiterhin wurde eine Reduzierung der Gebühr oder gar das Absehen von der Gebühr von manchen herbei gewünscht.
Insoweit muss man die Beiträge und Antworten schon chronologisch und im Kontext zu den anderen Beiträgen lesen und verstehen.
"Natürlich kann man auch beim Prüfungsamt fragen. Ich kann aber nur für meines sprechen (sage jetzt nicht wo) und mit ziemlicher Sicherheit prognostizieren, dass dazu nichts gesagt werden wird. Denn die Gebühren werden an ganz anderer Stelle festgesetzt und die Mitarbeiter wissen selbst, dass sie sich damit nur angreifbar machen. Unser Prüfungsamt informiert über nichts, über das es nicht zwingend informieren muss. Aber anderswo mag es da kooperativer zugehen."
- Ja, das mag so sein.
Und dennoch: wenn es hier manchen wegen des Themas derart extrem unter den Fingernägeln brennt, dann ist eine Anfrage (selbst bei vermeintlich abzusehendem, fehlendem Kooperationswillen) wohl das Mindeste.
Aber gut. Dafür fehlt dann scheinbar doch der Mut oder die bei anderen belächelte Passion ;)
- Falsch. Siehe z. B. Einstiegsbeitrag des TE. Die Themen und Diskussionspunkte wechselten hier ständig.
Im Übrigen: Wenn ich mich nicht täusche, gibt Bayern darüber Auskunft, wie viel ein Prüfer/Vorsitzender für die Prüfung im Zweiten erhält... online mal nach - Vergütungen, Prüfungen, Justiz Verwaltung- suchen.
Das sind aber eben nicht die Zahlen für NRW.
"Unsachlich waren allein die passionierten Gegenreden, die wiederholt auf zahlreiche Aspekte anstellten, die für die gesamte Bewertung vollkommen irrelevant sind (Einkommen, referendarsein, wie glücklich wir und alle schätzen können etc. etc.)."
- Nein, hier wurde auch immer wieder von anderen darauf eingegangen, wie gering die Beihilfe des armen Referendars ist. Diese wurde dann auch noch ins Verhältnis zur Gebühr gesetzt. Aber ja, schlussendlich spielt das Einkommen für die Höhe der Gebühr absolut keine Rolle. Darauf kann man sich zumindest einigen.
Weiterhin wurde eine Reduzierung der Gebühr oder gar das Absehen von der Gebühr von manchen herbei gewünscht.
Insoweit muss man die Beiträge und Antworten schon chronologisch und im Kontext zu den anderen Beiträgen lesen und verstehen.
"Natürlich kann man auch beim Prüfungsamt fragen. Ich kann aber nur für meines sprechen (sage jetzt nicht wo) und mit ziemlicher Sicherheit prognostizieren, dass dazu nichts gesagt werden wird. Denn die Gebühren werden an ganz anderer Stelle festgesetzt und die Mitarbeiter wissen selbst, dass sie sich damit nur angreifbar machen. Unser Prüfungsamt informiert über nichts, über das es nicht zwingend informieren muss. Aber anderswo mag es da kooperativer zugehen."
- Ja, das mag so sein.
Und dennoch: wenn es hier manchen wegen des Themas derart extrem unter den Fingernägeln brennt, dann ist eine Anfrage (selbst bei vermeintlich abzusehendem, fehlendem Kooperationswillen) wohl das Mindeste.
Aber gut. Dafür fehlt dann scheinbar doch der Mut oder die bei anderen belächelte Passion ;)
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