22.09.2020, 00:17
(21.09.2020, 23:10)Gast schrieb:(21.09.2020, 22:58)Gast schrieb:(21.09.2020, 21:16)Gast schrieb:(21.09.2020, 21:04)Gast schrieb:(21.09.2020, 20:44)still not Krösus schrieb: Eindrucksvoller Beweis für die Effektivität dieses Ausbildungssytems hinsichtlich charakterlicher Prägung: „das ganze Leben ist halt nicht fair...“ Da wäre es doch an uns etwas in die Wege zu leiten. Einerseits bzgl der Höhe im Generellen und gerade unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der potentiell Betroffenen sowie anderseits derzeit ganz speziell bzgl der Umstände der Examensvorbereitung der Durchgänge seit Mai. Solange es bei so undifferenzierten Antworten bleibt, hat es jeweils hoffentlich nicht für einen gesellschaftlich verantwortungsvollen Job gereicht! Allerdings sind die trolligen Antworten ja erfreulicherweise in der deutlichen Minderheit. Was dieses Problem und auch die 25%igen - völlig willkürlichen - Abzüge angeht, wird es wohl jeweils an einem (potentiell) Klagebefugten fehlen. Denn wenn man durch ist, ist man durch. Und wenn man drin ist, ist der Eintrag in der Personalakte wenig sexy (#Mündlichelässtgrüssen). Was für ein perverses System. Alternative Lösungswege abseits dieser Lösungsskizze sind - entgegen der Praxis - ausdrücklich erwünscht
Eine weitere, komplette Prüfung verursacht nun einmal Kosten! Das ganze Prozedere ist doch keine Wohltätigkeitsveranstaltung.
Und das "fair" war vielmehr darauf bezogen, dass sich manche das Ganze nunmal leichter leisten können, wohingegen andere sich das während des Refs zusammensparen müssen.
Ganz nüchtern betrachtet ist und bleibt es aber nunmal ein freiwilliges Privatvergnügen.
"... Leistungsfähigkeit der potentiell Betroffenen"... man, man, man. Hier wird das aber nun echt hoch stilisiert. Man wird doch nicht gleich zu einem quasi-Opfer des Examens, nur weil man hinter den eigenen Erwartungen zurückgeblieben ist.
Es ist hier hoffentlich allen klar, dass es den Verbesserungsversuch nicht immer gab?
Seid doch froh, dass es ihn jetzt gibt. Man stelle sich mal vor, dass das Angebot irgendwann wieder eingestellt werden würde, nur weil jemand auf die Idee kam, wegen der 750€ Kosten zu klagen... Nochmal: es verursacht einen behördlichen Mehraufwand, Personalkosten usw.
Was ändert das an der Tatsache, dass diese Höhe in Anbetracht der wenig üppigen (aber mMn dennoch in der Höhe für den Unterhalt in der jeweiligen Zeit des Bezug angemessenen) Unterhaltsbeihilfe absolut absurd ist? Zwei Drittel eines gerade auskömmlichen Unterhalts pro Monat sollen gesparrt werden können? Das stellt eine prohibitive Gebühr da. Und genau das ist - wie von trolligen Trollingern schön herausgestellt - nicht in Ordnung. Dass es dennoch passiert ändert nichts daran, dass es dennoch so gehandhabt wird ?
Es stand jedem frei, neben dem Ref. zusätzlich zu arbeiten und etwas dazu zu verdienen.
Ca. 31€ pro Monat wären für das freiwillige Unterfangen der Verbesserung ab Beginn des Refs übrigens anzusparen gewesen...
Außerdem läuft doch auch eine Frist für die Anmeldung zur Verbesserung, oder nicht? In diesem Zeitfenster kann man auch Geld verdienen.
Darüber hinaus ein weiteres Mal: nach bestandenem Examen ist man kein Referendar mehr und muss sich beruflich und finanziell um sich selbst kümmern. Das Beispiel mit den 2/3 eines einzelnen, monatlichen Beihilfebeitrags läuft also ins Leere, weil man sich nicht mehr in einer Ausbildung befindet. Man kann das Ganze auch drehen und einen anderen, x-beliebigen Bezugspunkt wählen. Für z.B. den Berufeinsteiger in der Boutique, der direkt nach der Mündlichen beginnt, dürften die 750€ jedenfalls kaum Zweidrittel seines Lohns bedeuten und absolut human sein in Anbetracht der gebotenen Chance, den eigenen Marktwert erheblich zu steigern...
Die, die während des Refs schon Jobangebote bekommen haben und nach der Mündlichen direkt mit dem Arbeiten angefangen haben, können sich ja auch beschweren. Manche von denen machen schließlich parallel zur Arbeit die Verbesserung. Hier kann man ja auch argumentieren, dass das für diese absolut unfair ist, wenn im Vergleich eine andere Person einfach ALG 1 bezieht und sich ohne Zweitbelastung auf die Verbesserung vorbereiten kann... alles im Leben ist je nach Perspektive irgendwie unfair. Irgendwas ist immer.
Ab einem gewissen Zeitpunkt ist man mit der Ausbildung nunmal fertig und steht auf eigenen Beinen. Dieser Zeitpunkt ist mit dem erfolgreichen Abschluss der Mündlichen eingetreten. Dann muss man sich selbst entscheiden, ob man die Verbesserung unbedingt machen muss. Die Finanzierung muss halt selbst organisiert werden, wenn es mit den Noten beim ersten, kostenlosen Anlauf nicht wie gewünscht geklappt hat.
That's life. Der Staat bzw. das Land kann doch auch nicht alles spendieren.
In anderen Ländern ist das mit der Finanzierung der Ausbildung wirklich extrem hart.
Und hier beschwert man sich, weil man für die staatlich angebotene Möglichkeit der Verbesserung 750€ hinlegen kann.
Klar ist gratis immer toll, egal in welcher Hinsicht. Wir leben aber nunmal nicht im Schlaraffenland.
Wenn jemand viel erzählt, ohne sich mit massig vorgebrachten Argumenten auch nur im Ansatz auseinanderzusetzen. As they say: lol
An alle, die hier mit der Aussage "Ist doch klar, dass das etwas kostet, ihr seid keine Referendare mehr" kommen: Ich hoffe, ihr habt nicht vor irgendwann mal einen Mandanten zu vertreten. Nach dem Motto: "Da können wir leider nichts machen. Ihr Nachbar verklagt sie auf 10.0000 Euro Schadensersatz. Also irgendeinen Schaden haben sie auch verursacht. In welcher Höhe, who cares?" Der Unterschied zwischen dem Bestehen eines Anspruches dem Grunde und der Höhe dürfte hoffentlich bekannt sein.
Niemand hier hat verlangt, der Verbesserungsversuch solle umsonst sein. Es geht um die Rechtfertigung einer Gebühr in Höhe von 750 (NRW) bzw. 800 Euro (Hamburg scheinbar). Mit pauschalen Verweisen auf Briefumschläge, Gebäude, Wachleute ist es da leider nicht getan. Sonst müsste ja jeder Reisepass 800 Euro kosten. Die Hygienemaßnahmen dürfte man ihm übrigen nach IfSG nicht auf den betroffenen Bürger umlegen können (siehe derzeitige Streitigkeiten um Restaurantschließungen, Tönnies und Co.). Wenn die Verwaltung eine Gebühr erhebt, dann obliegt es ihr, darzulegen, wie diese Kosten entstehen. Daran scheitern regelmäßig irgendwelche Gebührenforderungen. Ich hielte es für gar nicht so blöd, dass auch einfach mal einzufordern.
Wenn jemand mehr Informationen dazu hat, wie sich diese Kosten genau zusammensetzen, dann würde mich (und viele andere) das ernsthaft interessieren. Aber die übrigen Erwägungen sind leider ab vom Thema und helfen hier niemandem weiter.
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Verbesserung 750€ NRW - von Krösus - 21.09.2020, 14:00
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