21.09.2020, 22:58
(21.09.2020, 21:16)Gast schrieb:(21.09.2020, 21:04)Gast schrieb:(21.09.2020, 20:44)still not Krösus schrieb:(21.09.2020, 20:20)Gast schrieb:(21.09.2020, 20:06)Gast schrieb: Das sehe ich ähnlich.
Das ganze Leben ist nunmal nicht fair oder kostenlos. Man hat eine erste gratis-Chance. Danach hat man die Möglichkeit, es noch einmal zu versuchen. Das verursacht aber eben auch Kosten. Nach der dem ersten bestandenen Versuch ist man außerdem kein Referendar mehr, sondern könnte als Volljurist beruflich starten und es davon finanzieren. Es ist eben ein gutes Investment. Niemand muss die Verbesserung in Anspruch nehmen. Wer sie möchte, muss halt zahlen.
Eigentlich sollte man auch dankbar sein, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt. Wäre ja noch krasser, wenn die Verbesserung gar nicht möglich wäre und man mit der ersten Note leben müsste.
Wer einen zweiten Ablauf gratis möchte, muss halt spätestens bei der Mündlichen durchfallen. Dazu würde ich allerdings keinem ernsthaft raten.
Eindrucksvoller Beweis für die Effektivität dieses Ausbildungssytems hinsichtlich charakterlicher Prägung: „das ganze Leben ist halt nicht fair...“ Da wäre es doch an uns etwas in die Wege zu leiten. Einerseits bzgl der Höhe im Generellen und gerade unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der potentiell Betroffenen sowie anderseits derzeit ganz speziell bzgl der Umstände der Examensvorbereitung der Durchgänge seit Mai. Solange es bei so undifferenzierten Antworten bleibt, hat es jeweils hoffentlich nicht für einen gesellschaftlich verantwortungsvollen Job gereicht! Allerdings sind die trolligen Antworten ja erfreulicherweise in der deutlichen Minderheit. Was dieses Problem und auch die 25%igen - völlig willkürlichen - Abzüge angeht, wird es wohl jeweils an einem (potentiell) Klagebefugten fehlen. Denn wenn man durch ist, ist man durch. Und wenn man drin ist, ist der Eintrag in der Personalakte wenig sexy (#Mündlichelässtgrüssen). Was für ein perverses System. Alternative Lösungswege abseits dieser Lösungsskizze sind - entgegen der Praxis - ausdrücklich erwünscht
Eine weitere, komplette Prüfung verursacht nun einmal Kosten! Das ganze Prozedere ist doch keine Wohltätigkeitsveranstaltung.
Und das "fair" war vielmehr darauf bezogen, dass sich manche das Ganze nunmal leichter leisten können, wohingegen andere sich das während des Refs zusammensparen müssen.
Ganz nüchtern betrachtet ist und bleibt es aber nunmal ein freiwilliges Privatvergnügen.
"... Leistungsfähigkeit der potentiell Betroffenen"... man, man, man. Hier wird das aber nun echt hoch stilisiert. Man wird doch nicht gleich zu einem quasi-Opfer des Examens, nur weil man hinter den eigenen Erwartungen zurückgeblieben ist.
Es ist hier hoffentlich allen klar, dass es den Verbesserungsversuch nicht immer gab?
Seid doch froh, dass es ihn jetzt gibt. Man stelle sich mal vor, dass das Angebot irgendwann wieder eingestellt werden würde, nur weil jemand auf die Idee kam, wegen der 750€ Kosten zu klagen... Nochmal: es verursacht einen behördlichen Mehraufwand, Personalkosten usw.
Was ändert das an der Tatsache, dass diese Höhe in Anbetracht der wenig üppigen (aber mMn dennoch in der Höhe für den Unterhalt in der jeweiligen Zeit des Bezug angemessenen) Unterhaltsbeihilfe absolut absurd ist? Zwei Drittel eines gerade auskömmlichen Unterhalts pro Monat sollen gesparrt werden können? Das stellt eine prohibitive Gebühr da. Und genau das ist - wie von trolligen Trollingern schön herausgestellt - nicht in Ordnung. Dass es dennoch passiert ändert nichts daran, dass es dennoch so gehandhabt wird ?
Es stand jedem frei, neben dem Ref. zusätzlich zu arbeiten und etwas dazu zu verdienen.
Ca. 31€ pro Monat wären für das freiwillige Unterfangen der Verbesserung ab Beginn des Refs übrigens anzusparen gewesen...
Außerdem läuft doch auch eine Frist für die Anmeldung zur Verbesserung, oder nicht? In diesem Zeitfenster kann man auch Geld verdienen.
Darüber hinaus ein weiteres Mal: nach bestandenem Examen ist man kein Referendar mehr und muss sich beruflich und finanziell um sich selbst kümmern. Das Beispiel mit den 2/3 eines einzelnen, monatlichen Beihilfebeitrags läuft also ins Leere, weil man sich nicht mehr in einer Ausbildung befindet. Man kann das Ganze auch drehen und einen anderen, x-beliebigen Bezugspunkt wählen. Für z.B. den Berufeinsteiger in der Boutique, der direkt nach der Mündlichen beginnt, dürften die 750€ jedenfalls kaum Zweidrittel seines Lohns bedeuten und absolut human sein in Anbetracht der gebotenen Chance, den eigenen Marktwert erheblich zu steigern...
Die, die während des Refs schon Jobangebote bekommen haben und nach der Mündlichen direkt mit dem Arbeiten angefangen haben, können sich ja auch beschweren. Manche von denen machen schließlich parallel zur Arbeit die Verbesserung. Hier kann man ja auch argumentieren, dass das für diese absolut unfair ist, wenn im Vergleich eine andere Person einfach ALG 1 bezieht und sich ohne Zweitbelastung auf die Verbesserung vorbereiten kann... alles im Leben ist je nach Perspektive irgendwie unfair. Irgendwas ist immer.
Ab einem gewissen Zeitpunkt ist man mit der Ausbildung nunmal fertig und steht auf eigenen Beinen. Dieser Zeitpunkt ist mit dem erfolgreichen Abschluss der Mündlichen eingetreten. Dann muss man sich selbst entscheiden, ob man die Verbesserung unbedingt machen muss. Die Finanzierung muss halt selbst organisiert werden, wenn es mit den Noten beim ersten, kostenlosen Anlauf nicht wie gewünscht geklappt hat.
That's life. Der Staat bzw. das Land kann doch auch nicht alles spendieren.
In anderen Ländern ist das mit der Finanzierung der Ausbildung wirklich extrem hart.
Und hier beschwert man sich, weil man für die staatlich angebotene Möglichkeit der Verbesserung 750€ hinlegen kann.
Klar ist gratis immer toll, egal in welcher Hinsicht. Wir leben aber nunmal nicht im Schlaraffenland.
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