19.09.2020, 14:29
(19.09.2020, 14:27)Gast schrieb:(07.09.2020, 10:34)Frage848 schrieb: Hey zusammen,
wie baut ihr den Tatbestand bei einer Widerklage auf? Hat evtl. jemand Erfahrungen, worauf Korrektoren hier "allergisch" reagieren? Irgendwie sagt nämlich jedes Lehrbuch etwas anderes.
Bei identischen Sachverhalten von Klage+Widerklage den Aufbau zusammen und die Anträge der Widerkläge DIREKT NACH den Anträgen zur Klage. Bei unterschiedlichen Sachverhalten getrennter Aufbau, mit Überleitungssatz zur Widerklage.
Kaiser hingegen meint, dass man grundsätzlich, egal ob identisch oder verschieden, einen getrennten Aufbau zu wählen hat, weil zwei verschiedene Klagen. Wie handhabt ihr das?
Steht in der Bibel (Anders/Gehle) perfekt drin.
Im endeffekt wird die Widerklage nur bei den Anträgen dargestellt, wenn ein Lebenssachverhalt/ Streitgegenstand zu Grunde liegt (ist meist so)
Andernfalls zwei komplett getrennte Tatbestände nacheinander
Edit:
Wurde im Klausurenkurs so stets als richtig anerkannt. Hatte ich zuletzt bei ner petitorischen Widerklage: nur bei den Anträgen erst Klage, dann Widerklage. Ansonsten wie immer. War korrekt
Nachrichten in diesem Thema
Tatbestand Widerklage - von Frage848 - 07.09.2020, 10:34
RE: Tatbestand Widerklage - von T. Kaiser - 07.09.2020, 13:48
RE: Tatbestand Widerklage - von T. Kaiser - 11.09.2020, 11:29
RE: Tatbestand Widerklage - von Gast - 07.09.2020, 13:56
RE: Tatbestand Widerklage - von T. Kaiser - 07.09.2020, 17:06
RE: Tatbestand Widerklage - von Gast - 11.09.2020, 11:35
RE: Tatbestand Widerklage - von T. Kaiser - 11.09.2020, 11:41
RE: Tatbestand Widerklage - von Gast - 19.09.2020, 14:27
RE: Tatbestand Widerklage - von Gast - 19.09.2020, 14:29








