18.09.2020, 11:04
(18.09.2020, 10:48)Gast 123 schrieb:(18.09.2020, 10:34)Gast schrieb: Die Formulierung wird nur gewählt um nach außen hin (Mandanten) den Eindruck zu vermitteln nur „Überdurchschnittliche“ Absolventen zu beschäftigen und gleichzeitig keine Bewerber auszuschließen die kein VB erreicht haben. Daher: Davon nicht abschrecken lassen und einfach bewerben; entscheiden ist allein, aus welchem Pool von Bewerben geschöpft werden kann und ob diese bessere Noten haben.
Wobei ich mich immer frage, welcher Mandant von uns, unsere Stellenanzeigen auf LTO oder im Beck-Stellenmarkt liest. Die Internationalen verstehen eh nichts und die Deutschen sind nach meiner Einschätzung auf diesen Jura-Medien auch nicht unterwegs. Genauso wenig schaue ich mir irgendwelche Ing-Stellenanzeigen meiner Mandantin an :D
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"Überdurchschnittlich erfolgreiches Examen" - von Jobsuche - 18.09.2020, 09:50
RE: "Überdurchschnittlich erfolgreiches Examen" - von GastHe - 18.09.2020, 09:53
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RE: "Überdurchschnittlich erfolgreiches Examen" - von Gast 123 - 18.09.2020, 09:54
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