11.09.2020, 11:29
(07.09.2020, 13:48)T. Kaiser schrieb:(07.09.2020, 10:34)Frage848 schrieb: Hey zusammen,
wie baut ihr den Tatbestand bei einer Widerklage auf? Hat evtl. jemand Erfahrungen, worauf Korrektoren hier "allergisch" reagieren? Irgendwie sagt nämlich jedes Lehrbuch etwas anderes.
Bei identischen Sachverhalten von Klage+Widerklage den Aufbau zusammen und die Anträge der Widerkläge DIREKT NACH den Anträgen zur Klage. Bei unterschiedlichen Sachverhalten getrennter Aufbau, mit Überleitungssatz zur Widerklage.
Kaiser hingegen meint, dass man grundsätzlich, egal ob identisch oder verschieden, einen getrennten Aufbau zu wählen hat, weil zwei verschiedene Klagen. Wie handhabt ihr das?
Unser Hinweis gilt nur, wenn das "zwei Verfahren" sind, dh wenn sie nicht denselben Streitgegenstand haben. Wenn es um eine und dieselbe Sache geht (zB Klage und Widerklage aus ein und demselben Verkehrsunfall), dann würde man nicht getrennt aufbauen. So kommunizieren wir das auch im ZPO-Kurs. Das ist aber die totale Ausnahme, in 99% aller Examensklausuren hat sich der getrennte Aufbau empfohlen!
VG
Torsten K.
P.S. In unserem Skript Zivilgerichtsklausur Band 2 steht es im Kapitel zur Widerklage genauso drin.
Nachrichten in diesem Thema
Tatbestand Widerklage - von Frage848 - 07.09.2020, 10:34
RE: Tatbestand Widerklage - von T. Kaiser - 07.09.2020, 13:48
RE: Tatbestand Widerklage - von T. Kaiser - 11.09.2020, 11:29
RE: Tatbestand Widerklage - von Gast - 07.09.2020, 13:56
RE: Tatbestand Widerklage - von T. Kaiser - 07.09.2020, 17:06
RE: Tatbestand Widerklage - von Gast - 11.09.2020, 11:35
RE: Tatbestand Widerklage - von T. Kaiser - 11.09.2020, 11:41
RE: Tatbestand Widerklage - von Gast - 19.09.2020, 14:27
RE: Tatbestand Widerklage - von Gast - 19.09.2020, 14:29








