09.09.2020, 11:23
Ich mag es nicht, wenn pauschal über das zweite Examen gesagt wird, es erfordere eine "praxistaugliche" Lösung. Was soll das überhaupt bedeuten? Und vor allem: was ist der konkrete Unterschied zum ersten Examen?
Teilweise wird insoweit auf das Fertigwerden und die korrekten Formalia verwiesen. Aber dass man fertig werden und nichts "Falsches" (sei es inhaltlich oder formal) schreiben sollte, gilt ja auch für das erste Examen. Anders gesagt: nicht jede formal fehlerfreie und fertige Arbeit wird gut bewertet, die Praxistauglichkeit scheint also nicht nur oder primär davon abzuhängen.
Auch der Hinweis, praxistauglich sei eine Arbeit, wenn sie keine ellenlangen Streits ausbreite, überzeugt mich nicht wirklich. Selbst im ersten Examen bekommt man die besten Noten, wenn man den konkreten Fall umfassend argumentativ würdigt. "eine meinung sagt... Die andere..." wird eher in Hausarbeiten verlangt oder höchstens im Strafrecht. Das ist aber nichts anderes als die sog Eindringtiefe im zweiten Examen.
Ich selbst würde sagen, die Besonderheiten des zweiten Examen ls im Hinblick auf die Gewichtung in der Korrektur sind vor allem:
1. Die Klausur muss sprachlich so klingen wie sich der Korrektor das vorstellt.
2. Schwerpunktsetzung und Ergebnis müssen möglichst der Lösungsskizze entsprechen bzw dem, was der Korrektor für richtig hält.
Teilweise wird insoweit auf das Fertigwerden und die korrekten Formalia verwiesen. Aber dass man fertig werden und nichts "Falsches" (sei es inhaltlich oder formal) schreiben sollte, gilt ja auch für das erste Examen. Anders gesagt: nicht jede formal fehlerfreie und fertige Arbeit wird gut bewertet, die Praxistauglichkeit scheint also nicht nur oder primär davon abzuhängen.
Auch der Hinweis, praxistauglich sei eine Arbeit, wenn sie keine ellenlangen Streits ausbreite, überzeugt mich nicht wirklich. Selbst im ersten Examen bekommt man die besten Noten, wenn man den konkreten Fall umfassend argumentativ würdigt. "eine meinung sagt... Die andere..." wird eher in Hausarbeiten verlangt oder höchstens im Strafrecht. Das ist aber nichts anderes als die sog Eindringtiefe im zweiten Examen.
Ich selbst würde sagen, die Besonderheiten des zweiten Examen ls im Hinblick auf die Gewichtung in der Korrektur sind vor allem:
1. Die Klausur muss sprachlich so klingen wie sich der Korrektor das vorstellt.
2. Schwerpunktsetzung und Ergebnis müssen möglichst der Lösungsskizze entsprechen bzw dem, was der Korrektor für richtig hält.
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Was heißt "praxistauglich"? - von Gast - 09.09.2020, 11:23
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RE: Was heißt "praxistauglich"? - von Gast - 10.09.2020, 10:35
RE: Was heißt "praxistauglich"? - von T. Kaiser - 10.09.2020, 12:04