06.09.2020, 13:55
Hi Leute
Wenn jmd. mehrfach einschlägig vorbestraft ist und die Tat unter laufender Bewährung begangen wurde, kommt ja ein Widerruf der Strafaussetzung in Betracht.
Wenn der Angeklagte bereits zu 10 Monaten verurteilt wurde (Bewährung). Und später eine einschlägige Tat (gewerbsmäßigen Betrug) erneut begangen wurde, muss ich im Rahmen der Gesamtfreiheitstrafe die 10 Monate (Bewährung) mit einbeziehen?
Also 10 Monate wg Betruges bereits Veruteilt. (Bewährung)
Erneut wg betruges zu sagen wir 10 Monaten FS.
Muss ich dann im Plädoyer die 10 Monate die auf Bewährung sind mit einbeziehen also insgesamt dannn 1 Jahr und 3 Monate beantragen ? Oder nur die Strafe für die aktuelle Tat beantragen ?
Bin verwirrt..
Wenn jmd. mehrfach einschlägig vorbestraft ist und die Tat unter laufender Bewährung begangen wurde, kommt ja ein Widerruf der Strafaussetzung in Betracht.
Wenn der Angeklagte bereits zu 10 Monaten verurteilt wurde (Bewährung). Und später eine einschlägige Tat (gewerbsmäßigen Betrug) erneut begangen wurde, muss ich im Rahmen der Gesamtfreiheitstrafe die 10 Monate (Bewährung) mit einbeziehen?
Also 10 Monate wg Betruges bereits Veruteilt. (Bewährung)
Erneut wg betruges zu sagen wir 10 Monaten FS.
Muss ich dann im Plädoyer die 10 Monate die auf Bewährung sind mit einbeziehen also insgesamt dannn 1 Jahr und 3 Monate beantragen ? Oder nur die Strafe für die aktuelle Tat beantragen ?
Bin verwirrt..
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Gesamtfreiheitsstrafe - von Hesse12 - 06.09.2020, 13:55
RE: Gesamtfreiheitsstrafe - von Gast - 06.09.2020, 14:27
RE: Gesamtfreiheitsstrafe - von Nds. 123 - 06.09.2020, 14:29
RE: Gesamtfreiheitsstrafe - von Hesse12 - 06.09.2020, 15:19
RE: Gesamtfreiheitsstrafe - von Nds. 123 - 06.09.2020, 17:49