14.08.2014, 19:47
So und nun die S-1 Klausur
Beschuldigte leiht sich bei seinem Bekannten, Herr Niemser. ein Auto und sagt, er möchte einen Ausflug damit machen.
Tatsächlich hat der Beschuldigt geplant damit einen Unfall zu provozieren.
Der Beschuldigte fährt also mit einem Beifahrer, dieser ist in die Pläne nicht eingeweiht, über eine zweispurige Straße - für jede Richtung eine Spur - mit wenig Verkehr. Er reduziert seine Geschwindigkeit auf ca. 20 km/h und setzt den rechten Blinker. Von hinten nähert sich ein anders Fahrzeug, Herr Reuter. Er sieht, dass das Auto vor ihm langsamer fährt und der Blinker nach rechts blinkt und möchte deshalb überholen.
Beim Überholen schert der Beschuldigte nun für den Reuter plötzlich und völlig überraschend nach rechts aus. Es kommt zu einer Kollision. Sachschaden an dem Fahrzeug des Niemser, bei ca. 8.500 €, keine Personenschäden.
Der Beschuldigte teilt dem Niemser, dem Eigentümer des Pkws, er werde sich um die Schadensregulierung kümmern. Der Niemser tritt ihm die Ansprüche gegen die Versicherung ab.
Der Beschuldigte beauftragt nun ein Sachverständigengutachten. Ergebnis: Reparaturkosten ca bei 8.500 €. Nun kommt der Beschuldigte auf einen Werkstattinhaber, Stumpfer, zu und "animiert" ihn eine falsche Rechnung auszustellen.
Stumpfer soll nämlich das Auto nur oberflächlich reparieren (Für ca. 1.500 €). Dies wollte der Beschuldigte von der Summe bezahlen, die er von der Versicherung zu bekommen hofft. Für den verbliebenen Betrag von 3.500 € sollte der Stumpfer den Oldtimer des Beschuldigten reparieren. Den restlichen Betrag wollte der Beschuldigte für sich behalten.
Stumpfer hat nun das Auto repariert und die falsche Rechnung ausgestellt. Das Auto hat der Beschuldigte an den Niersen übergeben.
Das Sachverständigengutachten und die falsche Rechnung schickte der Beschuldigte an die Versicherung.
Die Versicherung ist misstrauisch, besichtigt das Auto und bekommt heraus, dass das Auto zwar repariert, aber sämtliche erforderlichen Arbeiten nicht durchgeführt worden sind. Eine Auszahlung auf die gefälschte Rechnung bleibt aus.
Der Beschuldigte wird vernommen:
Er sei unterwegs gewesen, um ein Cafe zu besuchen. Sagt aber, auf die restlichen Fragen, er könne sich nicht erinnern. Auf Nachfrage sagt er dann, er sei ausgeschert, um auf der gegenüber liegenden Seite zu parken, um in das Cafe zu gehen. Dort war aber gar kein Cafe in der Nähe.
Sein Beifahrer wird ebenfalls vernommen:
Bestätigt, dass der Beschuldigte langsam gefahren ist und dann plötzlich ausgeschert ist. Er habe ihn noch gefragt, warum er nun langsam fahre. Dieser sagte dann sinngemäß: ich zeige dir wie man zu Geld kommt, das Auto hinter uns ist eine Goldgrube.
Dann gibt es noch ein Schreiben der Versicherung an die StA. Dort führt die Versicherung aus, dass der Stumpfer, also der Werkstattinhaber, sich bei ihr gemeldet habe und ihr mitteilte, dass der Beschuldigte ihn "animiert" habe eine falsche Rechnung auszustellen und dass der Beschuldigte vorhatte, die Versicherungssumme zu kassieren.
Der Bruder des Beschuldigten wird vernommen:
Bestätigt den Plan seines Bruders. Er habe ein Telefonat belauscht. Sein Bruder bekam einen Anruf und ging aus dem Zimmer. Der Bruder hat dann seinen Bruder belauscht, wie er mit dem Stumpfer über die Sache sprach. Das Gespräch hat er sogar auf sein Handy aufgenommen und auf eine CD überspielt. Die CD brachte er zu der Vernehmung mit und überreichte diese dort. Die CD wurde abgespielt und über die Aufnahme ist noch gesprochen worden.
Dann meldete sich der Verteidiger und sagt, dass der Bruder von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen wird.
Strafanträge sind gestellt. §§ 154, 154a StPO waren möglich. §§ 145d, 265 (und noch zwei weitere Paragraphen, die mir nicht mehr einfallen) waren nicht zu prüfen.
Beschuldigte leiht sich bei seinem Bekannten, Herr Niemser. ein Auto und sagt, er möchte einen Ausflug damit machen.
Tatsächlich hat der Beschuldigt geplant damit einen Unfall zu provozieren.
Der Beschuldigte fährt also mit einem Beifahrer, dieser ist in die Pläne nicht eingeweiht, über eine zweispurige Straße - für jede Richtung eine Spur - mit wenig Verkehr. Er reduziert seine Geschwindigkeit auf ca. 20 km/h und setzt den rechten Blinker. Von hinten nähert sich ein anders Fahrzeug, Herr Reuter. Er sieht, dass das Auto vor ihm langsamer fährt und der Blinker nach rechts blinkt und möchte deshalb überholen.
Beim Überholen schert der Beschuldigte nun für den Reuter plötzlich und völlig überraschend nach rechts aus. Es kommt zu einer Kollision. Sachschaden an dem Fahrzeug des Niemser, bei ca. 8.500 €, keine Personenschäden.
Der Beschuldigte teilt dem Niemser, dem Eigentümer des Pkws, er werde sich um die Schadensregulierung kümmern. Der Niemser tritt ihm die Ansprüche gegen die Versicherung ab.
Der Beschuldigte beauftragt nun ein Sachverständigengutachten. Ergebnis: Reparaturkosten ca bei 8.500 €. Nun kommt der Beschuldigte auf einen Werkstattinhaber, Stumpfer, zu und "animiert" ihn eine falsche Rechnung auszustellen.
Stumpfer soll nämlich das Auto nur oberflächlich reparieren (Für ca. 1.500 €). Dies wollte der Beschuldigte von der Summe bezahlen, die er von der Versicherung zu bekommen hofft. Für den verbliebenen Betrag von 3.500 € sollte der Stumpfer den Oldtimer des Beschuldigten reparieren. Den restlichen Betrag wollte der Beschuldigte für sich behalten.
Stumpfer hat nun das Auto repariert und die falsche Rechnung ausgestellt. Das Auto hat der Beschuldigte an den Niersen übergeben.
Das Sachverständigengutachten und die falsche Rechnung schickte der Beschuldigte an die Versicherung.
Die Versicherung ist misstrauisch, besichtigt das Auto und bekommt heraus, dass das Auto zwar repariert, aber sämtliche erforderlichen Arbeiten nicht durchgeführt worden sind. Eine Auszahlung auf die gefälschte Rechnung bleibt aus.
Der Beschuldigte wird vernommen:
Er sei unterwegs gewesen, um ein Cafe zu besuchen. Sagt aber, auf die restlichen Fragen, er könne sich nicht erinnern. Auf Nachfrage sagt er dann, er sei ausgeschert, um auf der gegenüber liegenden Seite zu parken, um in das Cafe zu gehen. Dort war aber gar kein Cafe in der Nähe.
Sein Beifahrer wird ebenfalls vernommen:
Bestätigt, dass der Beschuldigte langsam gefahren ist und dann plötzlich ausgeschert ist. Er habe ihn noch gefragt, warum er nun langsam fahre. Dieser sagte dann sinngemäß: ich zeige dir wie man zu Geld kommt, das Auto hinter uns ist eine Goldgrube.
Dann gibt es noch ein Schreiben der Versicherung an die StA. Dort führt die Versicherung aus, dass der Stumpfer, also der Werkstattinhaber, sich bei ihr gemeldet habe und ihr mitteilte, dass der Beschuldigte ihn "animiert" habe eine falsche Rechnung auszustellen und dass der Beschuldigte vorhatte, die Versicherungssumme zu kassieren.
Der Bruder des Beschuldigten wird vernommen:
Bestätigt den Plan seines Bruders. Er habe ein Telefonat belauscht. Sein Bruder bekam einen Anruf und ging aus dem Zimmer. Der Bruder hat dann seinen Bruder belauscht, wie er mit dem Stumpfer über die Sache sprach. Das Gespräch hat er sogar auf sein Handy aufgenommen und auf eine CD überspielt. Die CD brachte er zu der Vernehmung mit und überreichte diese dort. Die CD wurde abgespielt und über die Aufnahme ist noch gesprochen worden.
Dann meldete sich der Verteidiger und sagt, dass der Bruder von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen wird.
Strafanträge sind gestellt. §§ 154, 154a StPO waren möglich. §§ 145d, 265 (und noch zwei weitere Paragraphen, die mir nicht mehr einfallen) waren nicht zu prüfen.
Nachrichten in diesem Thema
Klausuren August 2014 - von Michael - 27.04.2014, 13:03
RE: Klausuren August 2014 - von exam2014vk - 04.08.2014, 18:23
RE: Klausuren August 2014 - von exam2014vk - 05.08.2014, 22:08
RE: Klausuren August 2014 - von DJ - 08.08.2014, 13:00
RE: Klausuren August 2014 - von Gast - 09.08.2014, 12:43
RE: Klausuren August 2014 - von HM - 11.08.2014, 15:12
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RE: Klausuren August 2014 - von exam2014vk - 14.08.2014, 19:47
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RE: Klausuren August 2014 - von exam2014vk - 14.08.2014, 19:52
RE: Klausuren August 2014 - von exam2014vk - 15.08.2014, 22:00
RE: Klausuren August 2014 - von HM - 16.08.2014, 10:27