14.08.2014, 19:46
Z-4
Der Klausur liegt folgende Entscheidung zu Grunde:
OLG Hamm, NJW RR 2013, 349
Mandant kommt und schildert folgenden Sachverhalt:
Er war mit seinem guten Freund am 13.12.13 in ein Hotel eingecheckt. Sie sind zu einem alljährlichen Treffen eingeladen. Das Hotel hat der Mandant schon viele Male besucht und bis jetzt war alles gut.
Am Abend des 14.12.13, vor dem Treffen, war er und sein Freund im Hotel essen. Dabei trafen Sie einen der Gesellschafter des Hotel, Benno Sieben. Sie teilten ihm dabei mit, dass sie diesen Nacht wohl später kommen werden und bei dem Treffen wohl auch Alkohol trinken werden. Daraufhin gab der Benno Sieben dem Mandanten einen Schlüssel für die Eingangstür des Hotels, damit diese nachts in das Hotel reinkommen können. Einen Nachtportier gab es nicht.
Als der Mandant mit seinem Freund gegen 4.00 Uhr am Hotel angetrunken, aber ohne Wahrnehmungsstörungen oder Erinnerungslücken, ankamen und den Schlüssel in das Schloss steckten, ging die Tür nicht auf. Auf der anderen Seite des Schlosses steckte nämlich ein Schlüssel und verhinderte dadurch, dass die Tür sich öffnen lies.
Der Mandant und sein Freund entdeckten im Inneren des Hotel eine Person. Dabei handelte es sich um Stanislaw Czerny, eine polnischen Reinigungskraft. Der Mann war erst seit vier Wochen in Deutschland und war der deutschen Sprache nicht mächtig. Dies hatte der Mandant aber erst im Nachhinein erfahren.
Der Mandant und sein Freund klopften an die Scheibe, um auf sich aufmerksam zu machen. Es war kalt draußen und sie wollten unbedingt rein. Irgendwann bemerkte Czerny den Mandanten und machte die Tür einen Spalt weit auf. Er wollte den Mandanten aber nicht reinlassen. Der Mandant und sein Freund drückten jedoch gegen die Tür und gelangen gegen den Widerstand des Czerny in das Hotel. Dabei sei es auch etwas laut geworden und es ist auch ruppig zu gegangen.
Als der Mandant und sein Freund schon bei der Treppe im Inneren des Hotels ankamen, ging der Czerny in die Küche und kam mit einem Küchenmesser heraus. Der Mandant und sein Freund sahen dies und versuchten nach draußen zu fliehen. Der Czerny holte sie jedoch ein und stach zu. Der Freund des Mandanten erlitt nur eine leichten Kratzer. Der Mandant wurde jedoch in den Oberkörper und in den Oberschenkel gestochen. Der Benno Sieben ist durch den Krach wach geworden, beendete die Situation und rief den Notarzt.
Der Mandant befand sich zwei Wochen in stationärer, vier Wochen in ambulanter Behandlung. Er bedarf noch Physiotherapie. Es bildeten sich Narben. Und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Mandant noch einmal operiert werden muss.
Darüber hinaus ist bei dem Angriff sein maßgeschneiderter Anzug zerstört worden.
Die Traumhotel OHG hatte drei Gesellschafter. Eine der Gesellschafter ist im August 2013 verstorben. Es sind zwei Erben vorhanden. Sie haben die Erbschaft angenommen. Im Gesellschaftsvertrag gibt es eine einfache Nachfolgeklausel. Danach wird die Gesellschaft automatisch mit den Erben fortgeführt.
Mandant möchte Schadenersatz und Schmerzensgeld. Er möchte wissen gegen wen er gerichtlich vorgehen kann. Bei Czetrny ist nichts zu holen. Er ist nicht mehr auffindbar.
Der Klausur liegt folgende Entscheidung zu Grunde:
OLG Hamm, NJW RR 2013, 349
Mandant kommt und schildert folgenden Sachverhalt:
Er war mit seinem guten Freund am 13.12.13 in ein Hotel eingecheckt. Sie sind zu einem alljährlichen Treffen eingeladen. Das Hotel hat der Mandant schon viele Male besucht und bis jetzt war alles gut.
Am Abend des 14.12.13, vor dem Treffen, war er und sein Freund im Hotel essen. Dabei trafen Sie einen der Gesellschafter des Hotel, Benno Sieben. Sie teilten ihm dabei mit, dass sie diesen Nacht wohl später kommen werden und bei dem Treffen wohl auch Alkohol trinken werden. Daraufhin gab der Benno Sieben dem Mandanten einen Schlüssel für die Eingangstür des Hotels, damit diese nachts in das Hotel reinkommen können. Einen Nachtportier gab es nicht.
Als der Mandant mit seinem Freund gegen 4.00 Uhr am Hotel angetrunken, aber ohne Wahrnehmungsstörungen oder Erinnerungslücken, ankamen und den Schlüssel in das Schloss steckten, ging die Tür nicht auf. Auf der anderen Seite des Schlosses steckte nämlich ein Schlüssel und verhinderte dadurch, dass die Tür sich öffnen lies.
Der Mandant und sein Freund entdeckten im Inneren des Hotel eine Person. Dabei handelte es sich um Stanislaw Czerny, eine polnischen Reinigungskraft. Der Mann war erst seit vier Wochen in Deutschland und war der deutschen Sprache nicht mächtig. Dies hatte der Mandant aber erst im Nachhinein erfahren.
Der Mandant und sein Freund klopften an die Scheibe, um auf sich aufmerksam zu machen. Es war kalt draußen und sie wollten unbedingt rein. Irgendwann bemerkte Czerny den Mandanten und machte die Tür einen Spalt weit auf. Er wollte den Mandanten aber nicht reinlassen. Der Mandant und sein Freund drückten jedoch gegen die Tür und gelangen gegen den Widerstand des Czerny in das Hotel. Dabei sei es auch etwas laut geworden und es ist auch ruppig zu gegangen.
Als der Mandant und sein Freund schon bei der Treppe im Inneren des Hotels ankamen, ging der Czerny in die Küche und kam mit einem Küchenmesser heraus. Der Mandant und sein Freund sahen dies und versuchten nach draußen zu fliehen. Der Czerny holte sie jedoch ein und stach zu. Der Freund des Mandanten erlitt nur eine leichten Kratzer. Der Mandant wurde jedoch in den Oberkörper und in den Oberschenkel gestochen. Der Benno Sieben ist durch den Krach wach geworden, beendete die Situation und rief den Notarzt.
Der Mandant befand sich zwei Wochen in stationärer, vier Wochen in ambulanter Behandlung. Er bedarf noch Physiotherapie. Es bildeten sich Narben. Und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Mandant noch einmal operiert werden muss.
Darüber hinaus ist bei dem Angriff sein maßgeschneiderter Anzug zerstört worden.
Die Traumhotel OHG hatte drei Gesellschafter. Eine der Gesellschafter ist im August 2013 verstorben. Es sind zwei Erben vorhanden. Sie haben die Erbschaft angenommen. Im Gesellschaftsvertrag gibt es eine einfache Nachfolgeklausel. Danach wird die Gesellschaft automatisch mit den Erben fortgeführt.
Mandant möchte Schadenersatz und Schmerzensgeld. Er möchte wissen gegen wen er gerichtlich vorgehen kann. Bei Czetrny ist nichts zu holen. Er ist nicht mehr auffindbar.
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Klausuren August 2014 - von Michael - 27.04.2014, 13:03
RE: Klausuren August 2014 - von exam2014vk - 04.08.2014, 18:23
RE: Klausuren August 2014 - von exam2014vk - 05.08.2014, 22:08
RE: Klausuren August 2014 - von DJ - 08.08.2014, 13:00
RE: Klausuren August 2014 - von Gast - 09.08.2014, 12:43
RE: Klausuren August 2014 - von HM - 11.08.2014, 15:12
RE: Klausuren August 2014 - von exam2014vk - 14.08.2014, 19:42
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RE: Klausuren August 2014 - von exam2014vk - 14.08.2014, 19:52
RE: Klausuren August 2014 - von exam2014vk - 15.08.2014, 22:00
RE: Klausuren August 2014 - von HM - 16.08.2014, 10:27