30.08.2020, 21:21
Wenn Deine Schriftliche so gut ist, dass Du mit ihr die Einstellungsvoraussetzungen erfüllst, solltest Du bei der auschreibenden Stelle anrufen.
Die Praxis unterscheidet sich da je nach Dienstherr. Es gibt teilweise im Justizdienst und im Bereich des ÖD die Möglichkeit, mit der schriftlichen geladen zu werden, solange das Endergebnis zur finalen Einstellungsentscheidung vorliegt (Bestenauslese geht nur mit dem Endergebnis).
Die Praxis unterscheidet sich da je nach Dienstherr. Es gibt teilweise im Justizdienst und im Bereich des ÖD die Möglichkeit, mit der schriftlichen geladen zu werden, solange das Endergebnis zur finalen Einstellungsentscheidung vorliegt (Bestenauslese geht nur mit dem Endergebnis).
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Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Gast - 30.08.2020, 15:49
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Lawyerin2 - 30.08.2020, 15:53
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Gast - 30.08.2020, 16:02
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Auch Bln - 30.08.2020, 21:21
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Gast - 30.08.2020, 21:59
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Auch Bln - 31.08.2020, 06:41
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Gast - 31.08.2020, 06:50
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von BMJV - 31.08.2020, 07:31
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Gast - 08.09.2020, 16:14
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Gast - 08.09.2020, 17:34
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Gast - 08.09.2020, 18:57








