27.08.2020, 17:21
Hallo allerseits!
Ich momentan eine Zivilakte in Bearbeitung und habe nun herausgearbeitet bekommen, dass das Hauptproblem folgendes ist:
Für das Gebäude X hat die Frau Y eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen, also sie ist die Versicherungsnehmerin. Die Eigentümer des Gebäude X sind jedoch A und B. Nun ist eine Person im Gebäude zu Schaden gekommen und diese hat die Eigentümer übers Grundbuchamt ermittelt. Daraufhin hat sich wohl die GEbäudeversicherung der Y für das streitgegenständliche Haus eingeschaltet und erklärt, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird.
Frage ist: kann die Versicherung der Y für das im Eigentum der A und B stehende Gebäude wirksam für die Eigentümer einen Einredeausschluss vereinbaren? Das Gericht scheint derzeit hiervon auszugehen.
Problem: es ist derzeit unklar wieso sich die Versicherung der Y eingeschaltet hat und wer die Y ist. Sie trägt den gleichen Nachnamen wie A, vielleicht die Mutter, aber dies ist unklar.
Nach langer Recherche bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich hier um eine Fremdversicherung handelt. Das Problem ist, dass unklar ist wie die Y zu den Eigentümern steht. Sofern sie kein eigenes Interesse am Versicherungsschutz des Gebäudes hat, dann könnte der Ausschluss für A und B durchgreifen. Nur frage ich mich, wie die nichts von diesen Verhandlungenn mitbekommen haben sollen?
Meine Idee wäre es gewesen, A und B aufzugeben, dass sie bitte vortragen wer Y ist und, ob A und B eine eigene Versicherung für das Gebäude haben oder nicht. Mein Ausbilder sagte aber, das können wir nicht machen, es gilt der Beibringungsgrundsatz, wir dürfen nicht einfach los ermitteln...
Was ist eure Meinung dazu?
Ich momentan eine Zivilakte in Bearbeitung und habe nun herausgearbeitet bekommen, dass das Hauptproblem folgendes ist:
Für das Gebäude X hat die Frau Y eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen, also sie ist die Versicherungsnehmerin. Die Eigentümer des Gebäude X sind jedoch A und B. Nun ist eine Person im Gebäude zu Schaden gekommen und diese hat die Eigentümer übers Grundbuchamt ermittelt. Daraufhin hat sich wohl die GEbäudeversicherung der Y für das streitgegenständliche Haus eingeschaltet und erklärt, dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird.
Frage ist: kann die Versicherung der Y für das im Eigentum der A und B stehende Gebäude wirksam für die Eigentümer einen Einredeausschluss vereinbaren? Das Gericht scheint derzeit hiervon auszugehen.
Problem: es ist derzeit unklar wieso sich die Versicherung der Y eingeschaltet hat und wer die Y ist. Sie trägt den gleichen Nachnamen wie A, vielleicht die Mutter, aber dies ist unklar.
Nach langer Recherche bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich hier um eine Fremdversicherung handelt. Das Problem ist, dass unklar ist wie die Y zu den Eigentümern steht. Sofern sie kein eigenes Interesse am Versicherungsschutz des Gebäudes hat, dann könnte der Ausschluss für A und B durchgreifen. Nur frage ich mich, wie die nichts von diesen Verhandlungenn mitbekommen haben sollen?
Meine Idee wäre es gewesen, A und B aufzugeben, dass sie bitte vortragen wer Y ist und, ob A und B eine eigene Versicherung für das Gebäude haben oder nicht. Mein Ausbilder sagte aber, das können wir nicht machen, es gilt der Beibringungsgrundsatz, wir dürfen nicht einfach los ermitteln...
Was ist eure Meinung dazu?
Nachrichten in diesem Thema
Gebäudeversicherung als Fremdversicherung - von Litschko - 27.08.2020, 17:21
RE: Gebäudeversicherung als Fremdversicherung - von Gast33 - 28.08.2020, 20:29