24.08.2020, 16:32
Ja, genau, es ist eine Klausur von euch und ich versuche sie zu durchdenken, aber bin irgendwie verwirrt.
"Ist die Vergütung für eine spätere Zeit im Voraus entrichtet, so hat der Verpflichtete sie nach Maßgabe des § 346 oder, wenn die Kündigung wegen eines Umstands erfolgt, den er nicht zu vertreten hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten."
Darauf basiert ja der Anspruch ( § 628 I 2, 3 BGB i.V.m. § 812 BGB/§§ 346 ff. BGB).
Trotz dieses Verweises verliere ich dann kein Wort über den Wertersatz, weil 628 Abs. 1 S. 2 die Sache spezieller abschließend regelt. Verstehe ich das so richtig ?
Also hat der S. 3 gar keinen richtigen Mehrwert (außer im Fall einer Entreciherung des Bekl.) und ist quasi nur deklaratorisch?
Danke Dir!
"Ist die Vergütung für eine spätere Zeit im Voraus entrichtet, so hat der Verpflichtete sie nach Maßgabe des § 346 oder, wenn die Kündigung wegen eines Umstands erfolgt, den er nicht zu vertreten hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuerstatten."
Darauf basiert ja der Anspruch ( § 628 I 2, 3 BGB i.V.m. § 812 BGB/§§ 346 ff. BGB).
Trotz dieses Verweises verliere ich dann kein Wort über den Wertersatz, weil 628 Abs. 1 S. 2 die Sache spezieller abschließend regelt. Verstehe ich das so richtig ?
Also hat der S. 3 gar keinen richtigen Mehrwert (außer im Fall einer Entreciherung des Bekl.) und ist quasi nur deklaratorisch?
Danke Dir!
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Partnervermittlung (Klausurfrage) - von Examensübung - 24.08.2020, 15:59
RE: Partnervermittlung (Klausurfrage) - von T. Kaiser - 24.08.2020, 16:06
RE: Partnervermittlung (Klausurfrage) - von Gast - 24.08.2020, 16:32
RE: Partnervermittlung (Klausurfrage) - von T. Kaiser - 24.08.2020, 16:37
RE: Partnervermittlung (Klausurfrage) - von Gast - 24.08.2020, 16:52
RE: Partnervermittlung (Klausurfrage) - von T. Kaiser - 24.08.2020, 16:55