24.08.2020, 16:06
(24.08.2020, 15:59)Examensübung schrieb: Hallo zusammen!
Ich habe eine kurze Frage zu einer Klausur, die ich geschrieben habe.
Es geht um einen gekündigten Partnervermittlungsvertrag nach Zahlung eines Vorschusses.
Der Beklagte trägt vor, dass er doch zumindest bisher getätigte Aufwendungen ersetzt bekommen müsste vom kündigenden Kläger.
Ich löse den Fall primär über 628 Abs. 1 S. 3 BGB.
In der Musterlösung wird nach meinem Empfinden nicht wirklich auf den Wertersatz (nach 346 Absatz 2?) eingegangen.
Gibt es dafür einen bestimmten Grund? Evtl. weil dieser einfach "0 Euro" ist, weil Interessenwegfall nach 628 abs. 1 S. 3 vorliegt oder weshalb?
Evtl. kann ja jemand helfen :)
VG
§ 628 I 1, 2 regeln quasi den "Wertersatzanspruch" des Dienstverpflichteten. Du kannst daneben nicht auf §§ 346 ff. BGB zurückgreifen, wenn es um die AS des Dienstverpflichteten geht. Ganz einfach. Hope that helps.
LG
Torsten K.
P.S. Das ist eine wichtige Klausurkonstellation (ist das eine der Kaiser-Klausuren aus unserem KK? wir haben auch eine dazu), ziemlich beliebt bei den LJPAs. Es ist wichtig, dass du diese Thematik einmal vor deinem Termin durchdenkst, damit du weißt, wolang es geht!
Nachrichten in diesem Thema
Partnervermittlung (Klausurfrage) - von Examensübung - 24.08.2020, 15:59
RE: Partnervermittlung (Klausurfrage) - von T. Kaiser - 24.08.2020, 16:06
RE: Partnervermittlung (Klausurfrage) - von Gast - 24.08.2020, 16:32
RE: Partnervermittlung (Klausurfrage) - von T. Kaiser - 24.08.2020, 16:37
RE: Partnervermittlung (Klausurfrage) - von Gast - 24.08.2020, 16:52
RE: Partnervermittlung (Klausurfrage) - von T. Kaiser - 24.08.2020, 16:55