23.08.2020, 16:33
Ich halte es für fahrlässig, im Examen auf den Kommentar zu verzichten. Insbesondere in Strafrecht , Zivilrecht und zpo kann man viele Dinge wie Definitionen, Obersätze oder problemaufrisse eins zu eins abschreiben. Auch Lösungen häufiger Probleme stehen darin, allerdings oft ohne Begründung, sodass man die Argumentation dazu selbst erarbeiten muss, aber zumindest die „richtige“ Lösung (BGH) kennt
Sich mit den zu Verfügung stehenden Kommentaren vertraut zu machen sollte daher auf jeden Fall Teil der ExamensVorbereitung sein
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Kommentare in der Klausur nutzen- Hilfe - von Gast - 22.08.2020, 21:04
RE: Kommentare in der Klausur nutzen- Hilfe - von Gast - 22.08.2020, 22:21
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RE: Kommentare in der Klausur nutzen- Hilfe - von Gast NRW - 22.08.2020, 22:35
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RE: Kommentare in der Klausur nutzen- Hilfe - von Gast - 23.08.2020, 09:20
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RE: Kommentare in der Klausur nutzen- Hilfe - von T. Kaiser - 23.08.2020, 14:59
RE: Kommentare in der Klausur nutzen- Hilfe - von C8H10N4O2 - 23.08.2020, 16:33