17.08.2020, 14:22
(17.08.2020, 12:23)Gast schrieb: In Köln ist es verpflichtend. Jede Woche zwei mal halbtags. Also einmal pro Woche Zivilrecht und dazu abwechselnd einmal Straf- oder Öffentliches Recht.
Im wöchentlichen Wechsel wurde je Gebiet eine Klausur entweder geschrieben oder besprochen.
Die Hinweise bei den Korrekturen waren in etwa so hilfreich wie die Klausur-Korrekturen in der normalen Ref AG. Es kommt da leider auf den Dozenten an.
War es insgesamt hilfreich? Für mich eher nicht. Ich hätte lieber in Ruhe zuhause gelernt, davon hätte ich mehr gehabt.
Beispiel: Während der gesamten Wahlstation hatte ich absolut keine Berührungspunkte zum Zivil- oder dem Öff. Recht gehabt. Nach den drei Monaten der Wahlstation wurde aber direkt am ersten Repetenten-AG-Tag wieder eine Urteilsklausur im Zivilrecht gestellt... Manche Formalien bzw. Formulierungen sitzen dann einfach nicht mehr. Da wäre es sinnvoller gewesen, dass man sich zumindest für eine Woche wieder hätte einlesen dürfen bzw. Stoff wiederholen dürfen.
Zwischen der Nachricht, durchgefallen zu sein und dem ersten Rep.-AG-Tag lagen bei mir nämlich nur ein paar Tage. Da hat man kaum Zeit den Schock überhaupt zu verdauen. Außerdem muss man dann in der kurzen Zeit wieder einen Ausbilder für die Praxis finden und die aktuellen Gesetzestexte für den nächsten Versuch organisieren (je nach Durchgang [vor allem Juni u. Dezember] sind die Leihangebote bereits komplett vergriffen).
Finanziell gibt es natürlich eine Kürzung des Ref.gehalts und man muss rechnen, ob man dadurch Probleme bekommt oder genug Puffer hat. Außerdem will man ja noch Einsicht in die Examens-Klausuren nehmen. Das erfordert dann auch mindestens einen Tag.
Ich empfand die ersten beiden Rep. - AG-Klausuren unter diesen Umständen jedenfalls als absolut sinnfrei. Wie aber schon oben geschrieben wurde, sitzen in der AG auch Wiederholer aus vorherigen Durchgängen. Daher kann auf die "Neuzugänge" keine Rücksicht genommen werden.
Was ich jedem Wiederholer aber wirklich ans Herz legen möchte: wählt euren Ausbilder für die Praxis mit Bedacht aus! :exclamation:
Die Möglichkeit des Tauchens dürfte hier nämlich das Beste sein. Schließlich hat man nur drei Monate zum Lernen. Da ist selbst die Pendelzeit zum Ausbilder vertane Zeit und viel zu kostbar.
Ich habe den naiven Fehler gemacht und in meiner Verzweiflung die Ref.Abteilung um Unterstützung gebeten. Explizit bat ich um einen verständnisvollen Richter, der auch Zugriff auf den Klausuren-Pool hat, um eine optimale Vorbereitung zu ermöglichen.
Und was bekam ich? Einen recht alten, leider vergesslichen Richter, dem ich (ungelogen!) bei jeder Begegnung wieder erklären musste, dass ich Repetent bin und eben kein Referendar in der ersten Ausbildungsstation, dem man den Ablauf einer Gerichtsverhandlung erklären muss. Wirklich wie in einem schlechten Film oder wie bei der versteckten Kamera... :s
Das hatte jedenfalls zur Folge, dass ich bei ihm nicht eine einzige Klausur schrieb, sondern pro Woche eine Akte bearbeitete und wöchentlich zum Sitzungsdienst musste. Die Akten hatten einen Umfang von ca. 250 Seiten. Mietrecht. Prüfung von Nebenkostenabrechnungen etc. Das hatte also Null mit dem zu tun, was in den Examensklausuren dran kommt. Natürlich habe ich (mehrfach) höflichst versucht mit diesem Richter zu reden, dass der Sitzungsdienst in meiner Lage nicht wirklich sinnvoll sei und Klausuren zur Vorbereitung doch eigentlich besser wären. Als Antwort habe ich erhalten, dass Mietrecht aber doch auch häufig im Examen dran käme und seine Methode mich genau richtig schulen würde.
Dass im zweiten Examen aber nicht seitenweise Tabellen mit Zahlen überprüft werden und mit dem Taschenrechner irgendwelche Prozentsätze wegen Mietkürzungen berechnet werden, war ihm offenbar nicht geläufig.
Durch diese Aktenbearbeitung, das Abfassen der Urteile und den wöchentlichen Sitzungsdienst verlor ich in den kurzen drei Monaten enorm viel Lernzeit. Und nein, man kann diese Arbeit auch nicht einfach so verweigern, schließlich wird auch über diese Station ein Zeugnis erstellt. Die Ref.Abteilung war auch nicht wirklich hilfreich. Von dort wurde der Richter lediglich einmal drauf angesprochen, das war es dann aber auch schon. Irgendeine Wirkung hatte es jedenfalls nicht. Und zwischenmenschlich war (leider) alles in Ordnung, ein Wechsel des Ausbilders daher eigentlich nicht angezeigt.
Das Beste kam jedoch zum Schluss. Da hat mir der Richter noch eine SMS geschrieben (Mail war ihm scheinbar zu neumodisch), ich solle doch bitte noch zu zwei Gerichtsverhandlungen kommen, weil der letzte Sitzungstag wegen eines Feiertags o.ä. ausgefallen war. Dass bereits das Abschlussgespräch stattgefunden hatte, er mir viel Erfolg gewünscht hatte und ich an beiden Daten Examensklausuren schrieb, war ihm wieder entfallen. :-/
Bestanden habe ich die Wiederholung zum Glück trotz allem. Notentechnisch wäre im Schriftlichen wahrscheinlich ein wenig mehr drin gewesen, wenn der ganze, nerven- und zeitraubende Mist durch diese sinnfreie Praxisausbildung nicht gewesen wäre... es hat auf alle Fälle einen starken Einfluss auf die Vorbereitungszeit gehabt.
So kann es eben auch laufen. Also sucht euch den geeigneten Praxis-Ausbilder besser selbst aus.
Viel Glück allen Wiederholern!
Auch von mir (TE) lieben Dank für deinen ausführlichen Bericht - toll, dass du es trotz dieser suboptimalen Umstände gemeistert hast!
Am meisten fürchte ich mich auch vor der Zeit danach, wenn man wieder drei Monate warten muss. Ich hoffe einfach, dass man dann aber mit einem besseren Gefühl als den Klausuren geht und quasi nur noch auf die Liste wartet, sich aber eigentlich sicher ist, dass es gereicht hat.
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