02.08.2020, 08:55
(01.08.2020, 16:42)RechtsanwaltII schrieb: Wenn man es ganz genau machen will, muss man sich die Vollmacht zeigen lassen (viel Spaß dabei - im Zivilrecht absolut unüblich).
Normalerweise wird die Kanzlei beauftragt, d.h. die GbR, PartG, GmbH etc. Folglich sind regelmäßig auch alle Anwälte im Rubrum zu nennen oder abzukürzen (Müller & Coll.).
Es wäre ja auch möglich, dass eine Gesellschaft unter einem Kunstnamen auftritt (Bruta-Law Rechtsanwälte).
Also: alle nennen.
Im Strafrecht ist das übrigens anders, da wird der Einzelverteidiger beauftragt.
Danke! Angenommen, es Rechtsanwalt Maier schreibt die Klageerwiderung mit Briefkopf der "Bruta-Law Rechtsanwälte, Musteradresse", dann übernehme ich einfach diesen Briefkopf für den Prozessbevollmächtigten im Rubrum, oder?
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Rubrum Prozessbevollmächtigte - von Gast - 01.08.2020, 12:02
RE: Rubrum Prozessbevollmächtigte - von RechtsanwaltII - 01.08.2020, 16:42
RE: Rubrum Prozessbevollmächtigte - von Gast - 02.08.2020, 08:55
RE: Rubrum Prozessbevollmächtigte - von RechtsanwaltII - 02.08.2020, 14:01