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Anforderungen Staatsdienst
Auch Bln
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#28
31.07.2020, 14:01
(31.07.2020, 13:47)Gast schrieb:  Bei mir genau gleich. Andere waren 3x da und haben 15 Punkte, Noten sind einfach von einer Tendenz (8 Punkte vs 15 Punkte) abgesehen nichtssagend. Die Formulierungen sind wichtiger, aber mangels Einheitlichkeit auch nur begrenzt tauglich. Viele haben ein Standardzeugnis, viele Richter wohl auch einfach keine Lust sich damit mal zu beschäftigen.

Beim Staat hält man die Wichtigkeit gerne hoch, ein Argument zur Einstellung, wenn man sonst nicht so besonders war, mögen sie also sein. Letztlich wird es wie mit einer 1,0 im Abi sein - nice to have, man hat im Gespräch was zu reden, mehr aber auch nicht.


Ich stimme zu, dass noch wichtiger als die Note die Station und insbesondere die konkrete Formulierung ist.
Wenn ein/e erfahrene/r und anerkannte/r Ausbilderin reinschreibt, dass der/die Referendar*in nicht nur über "hervorragende Kenntnisse des materiellen und prozessualen Rechts" verfügt, sondern daher auch "ausgezeichnete Entwürfe" gefertigt hat, "die (nahezu) ohne Änderung" übernommen werden konnten und so "zur spürbaren Entlastung" des Dezernats beigetragen hat, ist das eine besondere Auszeichnung und entsprechend selten.

Dadurch dass sich die meisten Zeugnisse im gauß'schen Normalbereich bewegen, sind solche Zeugnisse selten.
Zum Glück ebenso selten, wie "es gelang dem Referendar nur zögerlich, seine Rechtskenntnisse auszubauen".

Und ja, all diese Formulierungen habe ich so schon in Zeugnisse geschrieben oder in selbigen gelesen.
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