Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
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31.07.2020, 08:41
(31.07.2020, 08:31)Gast123 schrieb: Ich würde mich nicht entmutigen lassen und mich trotzdem bewerben. Die Notenanforderungen sind nicht starr auch wenn es so da steht. Vielleicht kannst du ja noch ein motivationsschreiben beifügen. Das dürfte helfen.
Man sollte doch, selbst wenn noch kein Volljurist, wissen, was die Formulierungen im ÖD bedeuten. Wenn da nicht etwas von "kann" oder "soll" steht, dann ist das absolut unumstößlich, da hilft auch kein Motivationsschreiben. Und wenn Du im 1. Examen ein gut und in allen Stationen ein "sehr gut" hast, bist Du draußen, wenn im 2. Examen zwingend mind. ein befriedigend verlangt wird, aber nur ein ausreichend vorliegt. So viel Ahnung vom Verwaltungsrecht sollte da sein. Dass ist nicht wie in der freien Wirtschaft, wo man sich sogar manchmal Chancen ausrechnen kann, wenn man 2xbefriedigend hat und mind. 2xVB verlangt wrd.
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