30.07.2020, 21:05
Moin zusammen!
Ich habe leider nur ein Ausreichend im Examen (schriftliche war extrem schlecht, mündlich wars okay), will aber unbedingt in den Staatsdienst. Nun habe ich bei einer in Frage kommenden stelle folgendes gefunden:
"Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bis auf das Befriedigend erfülle ich das halt alles und habe auch noch passende Praktika und einen sehr guten universitären Schwerpunktbereich vorzuweisen. Auch in den REF Stationen habe ich viele Dinge gemacht, die perfekt zum Berufsbild passen und habe überall ein "gut" erhalten.
Mit anderen Worten: Die Stelle passt bei mir im Grunde wie die Faust aufs Auge.
Nun frage ich euch: Wenn der Staats von "weiteren Voraussetzungen" schreibt - ist es dann in Stein gemeißelt, dass die einen Bewerber mit schlechterer Note gar nicht erst einladen dürfen? (dann macht eine Bewerbung schon keinen Sinn) oder ist das nur eine Vorgabe, was sie im Regelfall erwarten, man hat aber dennoch die Chance durch Vorkenntnisse/Persönlichkeit/Motivation etc zu überzeugen?
Hab echt keine Lust Anwalt werden zu müssen :(
Ich habe leider nur ein Ausreichend im Examen (schriftliche war extrem schlecht, mündlich wars okay), will aber unbedingt in den Staatsdienst. Nun habe ich bei einer in Frage kommenden stelle folgendes gefunden:
"Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
- Befähigung zum Richteramt, d. h. Volljurist
- mindestens Note „befriedigend“ in der zweiten juristischen Staatsprüfung
- zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht"
Bis auf das Befriedigend erfülle ich das halt alles und habe auch noch passende Praktika und einen sehr guten universitären Schwerpunktbereich vorzuweisen. Auch in den REF Stationen habe ich viele Dinge gemacht, die perfekt zum Berufsbild passen und habe überall ein "gut" erhalten.
Mit anderen Worten: Die Stelle passt bei mir im Grunde wie die Faust aufs Auge.
Nun frage ich euch: Wenn der Staats von "weiteren Voraussetzungen" schreibt - ist es dann in Stein gemeißelt, dass die einen Bewerber mit schlechterer Note gar nicht erst einladen dürfen? (dann macht eine Bewerbung schon keinen Sinn) oder ist das nur eine Vorgabe, was sie im Regelfall erwarten, man hat aber dennoch die Chance durch Vorkenntnisse/Persönlichkeit/Motivation etc zu überzeugen?
Hab echt keine Lust Anwalt werden zu müssen :(
Nachrichten in diesem Thema
Anforderungen Staatsdienst - von Lulobert - 30.07.2020, 21:05
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 30.07.2020, 21:26
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast23 - 30.07.2020, 21:50
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 30.07.2020, 21:57
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast23 - 30.07.2020, 22:18
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 30.07.2020, 22:16
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 30.07.2020, 23:38
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 30.07.2020, 22:56
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Auch Bln - 31.07.2020, 07:20
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 30.07.2020, 23:02
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 30.07.2020, 23:21
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 30.07.2020, 23:24
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 31.07.2020, 00:03
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 31.07.2020, 00:09
RE: Anforderungen Staatsdienst - von associate - 31.07.2020, 06:27
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast123 - 31.07.2020, 08:31
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 31.07.2020, 08:41
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 31.07.2020, 08:54
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 31.07.2020, 10:25
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Auch Bln - 31.07.2020, 10:56
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 31.07.2020, 11:01
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 31.07.2020, 12:32
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 31.07.2020, 11:00
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 31.07.2020, 11:15
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 31.07.2020, 12:18
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 31.07.2020, 12:20
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Gast - 31.07.2020, 13:47
RE: Anforderungen Staatsdienst - von Auch Bln - 31.07.2020, 14:01
RE: Anforderungen Staatsdienst - von SkyB - 31.07.2020, 18:28