24.06.2014, 15:15
(20.06.2014, 17:27)Saskia schrieb: Kann mir jemand die Klausurbezeichnungen erklären?
ZI, ZII, ZIII, AW, ÖI, ÖII, SI, SII
Habe im Plan für die Klausuren (Hessen) festgestellt, dass die Reihenfolge unterschiedlich ist (erst ZI, dann ZIII, dann ZII...) also muss die Nummer ja was über die Inhalte/die erwartete Aufgabe aussagen, oder?
Kann jemand für mich Licht ins Dunkel bringen?
Z= Zivilrecht, ZIII ist grds. Zwangsvollstreckungsrecht, aber natürlich keine Garantie
AW= Arbeits-/Wirtschaftsrecht
S=Strafrecht
Ö= Öffentliches Recht.
Ich denke, wenn du im Ref bist und spätestens vor den Klausuren stehst, wirst du das alles genau erfahren.
Mach dich also nicht verrückt.
Im Übrigen verraten dir die Nummern der Klausuren eigentlich nichts über deren Inhalt, außer ganz grob das Gebiet.
In Hessen gibt's keine Festlegung, ob Anwaltsklausur, Urteil usw.
Ansonsten ständ das auch ich JAG, was ich dir empfehle, um einen ersten Überblick übers Ref zu bekommen
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Klausurbezeichnungen - von Saskia - 20.06.2014, 17:27
RE: Klausurbezeichnungen - von Derik - 20.06.2014, 17:55
RE: Klausurbezeichnungen - von Gast - 24.06.2014, 15:15