29.07.2020, 11:59
(29.07.2020, 11:52)Gast schrieb:(29.07.2020, 11:36)NRWrio schrieb:(29.07.2020, 11:17)C8H10N4O2 schrieb: Ich muss mal eine Lanze für das erste Examen brechen:
Einstellungstechnisch stehen erstes und zweites Examen bei uns (GK) völlig gleichberechtigt mit der Gewichtung 50/50 nebeneinander. Ich finde das erste Examen zudem weiterhin sehr aussagekräftig, da es mE das juristisch/intellektuell forderndere Examen ist, d.h. der Kenntnisstand hinsichtlich des materiellen Rechts und auch die saubere Anwendung der juristischen Methodik, Argumentationstiefe usw. besonders wichtig ist. Es ist also eher das wissenschaftliche Examen.
Demgegenüber stehen im zweiten eher Themen wie Praxistauglichkeit, Aufbau, Formalien, Prozessrecht im Vordergrund, es ist also eher das Praktikerexamen. Dazu muss man jedoch sagen, dass damit allein die Justiz- und Behördenpraxis gemeint ist und man das meiste außerhalb dieser Bereiche so gut wie nie gebrauchen kann. Lediglich die dabei gezeigte Belastbarkeit und die Fähigkeit, in beschränktem Zeitraum eine gute schriftliche Leistung abzuliefern sind auch für Großkanzleien interessant. Zudem ist es das "jüngere" Examen und bildet den aktuellen Leistungsstand evtl. besser ab als das länger zurückliegende erste Examen.
Die allergrößte Bedeutung hat das 1. Examen jedoch als Türöffner: Man kann damit bereits eine Promotionsstelle, einen LL.M. Platz an einer prestigeträchtigen Uni, Stipendien, Stellen am Lehrstuhl, WissMit Stellen bei tollen Kanzleien, Refplätze undundund ergattern. Dabei trifft man schon die richtigen Leute, kommt in gute Lerngruppen, bekommt vom Arbeitgeber Klausurenkurse, Repetitorien etc. gestellt usw. Also alles einfach sehr gute Ausgangsbedingungen für auch ein zweites gutes Examen. Mit schwachem ersten sieht es demgegenüber erstmal düster aus. Daher habe ich persönlich den Druck vor dem ersten auch als deutlich größer empfunden, eben da es so eine Weichenstellung ist und einem ohne gutes erstes viele Möglichkeiten verschlossen bleiben.
Das, was du schreibst, finde ich plausibel. Ohne dir zu widersprechen hier aber vielleicht noch ein Faktor, der das Zweite etwas herausstellt:
Ich habe den Eindruck, dass man das zweite Examen unter "widrigeren" Bedingungen ablegt bzw. sich darauf vorbereitet. Beim Ersten ist es ja so, dass die weit überwiegende Mehrheit in Ruhe einen Jahreskurs besucht und dann ggfs sogar noch ein halbes Jahr Selbststudium dranhängt. Da macht man bis zu 18 Monate nichts anderes als sich tagtäglich auf Examensklausuren vorzubereiten.
Das kappt nach meinem Empfinden (bin gerade 7 Monate vor den Klausuren) im Zweiten nicht so zuverlässig. Es sind insgesamt nur 20 Monate bis zu den Klausuren und die kann man nicht ausschließlich durchlernen, sondern muss eben auch noch Stationsarbeit leisten. Dazu kommt, dass manche Themen (wie etwa Zwangsvollstreckungsklausuren) überhaupt erst in der zweiten Hälfte des Refs in der AG besprochen werden. Das sorgt in meinen Augen dafür, dass die Vorbereitung auf das Zweite einfach sehr viel "unangenehmer" ist als die Vorbereitung auf das Erste (von Corona mit geschlossenen Bibs gar nicht zu reden). Wer unter diesen Umständen ein tolles Ergebnis holt, hat in meinen Augen besondere Anerkennung verdient.
Dass das Erste daher leicht oder gar wertlos sei, will ich überhaupt nicht sagen. Es sind aber andere Umstände.
Wenn das Zweite nur schwieriger sein soll als das Erste aufgrund der kürzeren Vorbereitungszeit, wieso gibt es dann Leute, die im Ersten ein schwaches Befriedigend holen trotz 18 Monate Vorbereitung und im Zweiten ein VB? Entweder Pech/Glück oder es liegt eben dran, dass man die Anforderungen der beiden Examina nicht wirklich vergleichen kann. Beide auf ihre Art gleich anspruchsvoll.
Ich wollte auch nicht den Eindruck erwecken, dass er der einzige Unterschied und damit alles zu erklären sei. Es ist mMn ein Unterschiedsfaktor, den ich einfach in die Diskussion einbringen wollte, nachdem der Kollege / die Kollegin so nett war, mal einen interessanten Gedanken am Stück zu formulieren.
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