29.07.2020, 11:17
Ich muss mal eine Lanze für das erste Examen brechen:
Einstellungstechnisch stehen erstes und zweites Examen bei uns (GK) völlig gleichberechtigt mit der Gewichtung 50/50 nebeneinander. Ich finde das erste Examen zudem weiterhin sehr aussagekräftig, da es mE das juristisch/intellektuell forderndere Examen ist, d.h. der Kenntnisstand hinsichtlich des materiellen Rechts und auch die saubere Anwendung der juristischen Methodik, Argumentationstiefe usw. besonders wichtig ist. Es ist also eher das wissenschaftliche Examen.
Demgegenüber stehen im zweiten eher Themen wie Praxistauglichkeit, Aufbau, Formalien, Prozessrecht im Vordergrund, es ist also eher das Praktikerexamen. Dazu muss man jedoch sagen, dass damit allein die Justiz- und Behördenpraxis gemeint ist und man das meiste außerhalb dieser Bereiche so gut wie nie gebrauchen kann. Lediglich die dabei gezeigte Belastbarkeit und die Fähigkeit, in beschränktem Zeitraum eine gute schriftliche Leistung abzuliefern sind auch für Großkanzleien interessant. Zudem ist es das "jüngere" Examen und bildet den aktuellen Leistungsstand evtl. besser ab als das länger zurückliegende erste Examen.
Die allergrößte Bedeutung hat das 1. Examen jedoch als Türöffner: Man kann damit bereits eine Promotionsstelle, einen LL.M. Platz an einer prestigeträchtigen Uni, Stipendien, Stellen am Lehrstuhl, WissMit Stellen bei tollen Kanzleien, Refplätze undundund ergattern. Dabei trifft man schon die richtigen Leute, kommt in gute Lerngruppen, bekommt vom Arbeitgeber Klausurenkurse, Repetitorien etc. gestellt usw. Also alles einfach sehr gute Ausgangsbedingungen für auch ein zweites gutes Examen. Mit schwachem ersten sieht es demgegenüber erstmal düster aus. Daher habe ich persönlich den Druck vor dem ersten auch als deutlich größer empfunden, eben da es so eine Weichenstellung ist und einem ohne gutes erstes viele Möglichkeiten verschlossen bleiben.
Einstellungstechnisch stehen erstes und zweites Examen bei uns (GK) völlig gleichberechtigt mit der Gewichtung 50/50 nebeneinander. Ich finde das erste Examen zudem weiterhin sehr aussagekräftig, da es mE das juristisch/intellektuell forderndere Examen ist, d.h. der Kenntnisstand hinsichtlich des materiellen Rechts und auch die saubere Anwendung der juristischen Methodik, Argumentationstiefe usw. besonders wichtig ist. Es ist also eher das wissenschaftliche Examen.
Demgegenüber stehen im zweiten eher Themen wie Praxistauglichkeit, Aufbau, Formalien, Prozessrecht im Vordergrund, es ist also eher das Praktikerexamen. Dazu muss man jedoch sagen, dass damit allein die Justiz- und Behördenpraxis gemeint ist und man das meiste außerhalb dieser Bereiche so gut wie nie gebrauchen kann. Lediglich die dabei gezeigte Belastbarkeit und die Fähigkeit, in beschränktem Zeitraum eine gute schriftliche Leistung abzuliefern sind auch für Großkanzleien interessant. Zudem ist es das "jüngere" Examen und bildet den aktuellen Leistungsstand evtl. besser ab als das länger zurückliegende erste Examen.
Die allergrößte Bedeutung hat das 1. Examen jedoch als Türöffner: Man kann damit bereits eine Promotionsstelle, einen LL.M. Platz an einer prestigeträchtigen Uni, Stipendien, Stellen am Lehrstuhl, WissMit Stellen bei tollen Kanzleien, Refplätze undundund ergattern. Dabei trifft man schon die richtigen Leute, kommt in gute Lerngruppen, bekommt vom Arbeitgeber Klausurenkurse, Repetitorien etc. gestellt usw. Also alles einfach sehr gute Ausgangsbedingungen für auch ein zweites gutes Examen. Mit schwachem ersten sieht es demgegenüber erstmal düster aus. Daher habe ich persönlich den Druck vor dem ersten auch als deutlich größer empfunden, eben da es so eine Weichenstellung ist und einem ohne gutes erstes viele Möglichkeiten verschlossen bleiben.
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