23.07.2020, 16:36
Welcher Schaden soll denn dem Verkehrsamt entstanden sein?
Bei 267 sind alt. 1 und 3 "eine Tat", angeklagt wird nur das Gebrauchen.
276a ist nur relevant, wenn jemand die ZLB nicht selbst fälscht (sonst geht 267 alt. 1 vor) oder die gefälschten gebraucht (sonst geht 267 alt. 3 vor), da 276, 276a reine Vorbereitungsdelikte sind.
Du brauchst für 263 stgb zulasten des Käufers noch einen Schaden, dafür braucht man in diesen Konstellationen meist ein SV-Gutachten, das feststellt, dass das Fahrzeug so weniger Wert ist. Wenn du das nicht hast, kannst du überlegen, ob du nur 267 anklagst und wegen 263 gemäß 154a stpo beschränkst
Bei 267 sind alt. 1 und 3 "eine Tat", angeklagt wird nur das Gebrauchen.
276a ist nur relevant, wenn jemand die ZLB nicht selbst fälscht (sonst geht 267 alt. 1 vor) oder die gefälschten gebraucht (sonst geht 267 alt. 3 vor), da 276, 276a reine Vorbereitungsdelikte sind.
Du brauchst für 263 stgb zulasten des Käufers noch einen Schaden, dafür braucht man in diesen Konstellationen meist ein SV-Gutachten, das feststellt, dass das Fahrzeug so weniger Wert ist. Wenn du das nicht hast, kannst du überlegen, ob du nur 267 anklagst und wegen 263 gemäß 154a stpo beschränkst
Nachrichten in diesem Thema
Anklageschrift - von NRWLER12 - 23.07.2020, 11:54
RE: Anklageschrift - von GAsst - 23.07.2020, 16:36
RE: Anklageschrift - von GAsdt - 23.07.2020, 16:40
RE: Anklageschrift - von Nrwöer - 23.07.2020, 17:01
RE: Anklageschrift - von GAsst - 23.07.2020, 19:32








