23.07.2020, 11:54
Hallo liebe Genossen,
ich bearbeite grade meine 1. Strafakte und bin mir bzgl. Der Strafbarkeit etw. Unsicher.
Der BS verkauft sein Fahrzeug indem er das Tüv Gutachten fälscht, sprich das Datum handschriftlich verlängert. Der neue Käufer wollte das FZ anmelden, wobei die Fälschung erkannt wurde. Strafbarkeit des BS?
Hab neben 267 StGB, 263 ggü Käufer und bin mir dann nicht sicher, ob noch ein mittelbarer Betrug in Betracht kommt ggü des Verkehrsamtes. Kommt dann 267 alt 1 u 3 als Tateinheit zueinander in Betracht?
Bei den Fahrzeugpapieren ist auch nicht klar ob diese gefälscht wurden käme dann 276a stgb in Betracht?
Für Hilfe wäre ich dankbar :)
ich bearbeite grade meine 1. Strafakte und bin mir bzgl. Der Strafbarkeit etw. Unsicher.
Der BS verkauft sein Fahrzeug indem er das Tüv Gutachten fälscht, sprich das Datum handschriftlich verlängert. Der neue Käufer wollte das FZ anmelden, wobei die Fälschung erkannt wurde. Strafbarkeit des BS?
Hab neben 267 StGB, 263 ggü Käufer und bin mir dann nicht sicher, ob noch ein mittelbarer Betrug in Betracht kommt ggü des Verkehrsamtes. Kommt dann 267 alt 1 u 3 als Tateinheit zueinander in Betracht?
Bei den Fahrzeugpapieren ist auch nicht klar ob diese gefälscht wurden käme dann 276a stgb in Betracht?
Für Hilfe wäre ich dankbar :)
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Anklageschrift - von NRWLER12 - 23.07.2020, 11:54
RE: Anklageschrift - von GAsst - 23.07.2020, 16:36
RE: Anklageschrift - von GAsdt - 23.07.2020, 16:40
RE: Anklageschrift - von Nrwöer - 23.07.2020, 17:01
RE: Anklageschrift - von GAsst - 23.07.2020, 19:32