21.07.2020, 17:14
(21.07.2020, 15:46)RichterBW schrieb: Bei einer Abordnung an den Bund bekommst Du Deine R1-Besoldung weiter wie bisher vom Land + ggf. die Zulage. Intern bekommt das Land dann vom Bund eine entsprechende Erstattung, davon bekommst Du aber an sich nichts mit.
Ist das überall bei Stellen vom Bund so oder nur bei den BMJ-Stellen, die direkt für Richter ausgeschrieben werden?
Und wie ist es bei Richtern in anderen Bundesländern?
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Abordnung / Organisatorisches/Geld - von Gast - 21.07.2020, 14:34
RE: Abordnung / Organisatorisches/Geld - von RichterBW - 21.07.2020, 15:46
RE: Abordnung / Organisatorisches/Geld - von Gast - 21.07.2020, 17:14
RE: Abordnung / Organisatorisches/Geld - von RichterBW - 21.07.2020, 17:24
RE: Abordnung / Organisatorisches/Geld - von Gast - 21.07.2020, 18:31
RE: Abordnung / Organisatorisches/Geld - von RichterBW - 21.07.2020, 18:34
RE: Abordnung / Organisatorisches/Geld - von Gast - 23.07.2020, 07:42
RE: Abordnung / Organisatorisches/Geld - von Gast23 - 23.07.2020, 08:03