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Beförderung in der Justiz
Gast
Unregistered
 
#10
18.07.2020, 14:26
(18.07.2020, 14:17)Gast schrieb:  
(18.07.2020, 14:10)Gast schrieb:  Ein guter Draht zum Direktor / Präsidenten dürfte förderlich für eine gute Beurteilung sein. Diese ist dann in erster Linie maßgeblich für eine Beförderung sein. Lediglich bei gleicher Beurteilung sind noch andere Kriterien (Ausschärfung) maßgeblich. Die Examensnote spielt hierbei eher keine Rolle mehr.

Wie allerdings der gute Draht zum Vorgesetzten zustande kommt, ist die Frage. Dabei kann eine gute Examensnote schon helfen. Aber auch andere Dinge (Mitarbeit Verwaltung, Ausbildung etc.).
Bei der Examensnote kommt es dann im Übrigen auch nur auf die Notenstufe an. Mein Präsident kennt die genauen Punkte nicht. Er weiß nur, dass ich ein vollbefriedigend in beiden Examina habe.


Ok danke. In meinem Fall wäre es dann blöd, dass die genaue Punktzahl nicht bekannt ist. Denn mein zweites Examen ist ganz knapp am VB vorbei, wenn aber nur „befriedigend“ da steht, könnte das ja theoretisch auch weniger sein. Macht ja doch einen Unterschied, ob jemand 6,5 oder 8,9 hat.

Wie gesagt, ich würde mich über andere Dinge qualifizieren. Sei einfach offen für die Entwicklung und kommuniziere das auch so. Dann dürfte R2 drin sein. Danach wird es auch zunehmend politischer bzw. von der Regimetreue beeinflusst.
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Beförderung in der Justiz - von Gast - 18.07.2020, 10:48
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