12.07.2020, 13:28
Es gibt keinen goldenen Weg und hängt stark vom Vorwissen (inkl. der Kenntnisse der Formalia) ab.
Wenn hier wieder geschrieben wird:
dann sollte man mal die Kirche im Dorf lassen, gerade wenn auch mittelbare Verkaufsinteressen verfolgt werden.
Fakt ist: Wer die prozessualen Themen drauf hat und beim Gliedern nahezu auswendig in den wesentlichen Punkten runterbeten kann, für den sind die 3+ Stunden Reinschrift ein reiner Zeitverlust. Je näher man dem Examen kommt, desto weniger sollte noch ausgeschrieben, sondern vielmehr der Blick für die verschiedenen Klausurkonstellationen geschärft und die geistige Schnelligkeit trainiert werden. Es gibt schließlich auch Zwischenmodelle: Zulässigkeit gliedern, Begründetheit schreiben o.ä. - hier zählt vor allem Ehrlichkeit mit sich selbst, wo die jeweiligen Schwächen liegen.
Diese Sprüche diverser Reps, dass nur das "vollständige Schreiben von X Klausuren" zum Erfolg führen würde, ist im 1. wie im 2. Examen ein von Berufs wegen erzähltes Ammenmärchen. Denkt mal an den Aktenvortrag! Für den habt ihr überhaupt nicht die Zeit, en détail zu formulieren - der prozessuale Rahmen muss schlicht und ergreifend sitzen. Hier gewinnt, wer schnell den Zulässigkeitskrempel solide löst und sich Zeit für eine gute materiell-rechtliche Prüfung schafft, die dann - in der gebotenen Kürze - ausreichenden Tiefgang im Vortrag erkennen lässt.
Alles Gute!
Wenn hier wieder geschrieben wird:
Zitat:Nur skizzieren statt echt zu schreiben bringt gar nichts.
dann sollte man mal die Kirche im Dorf lassen, gerade wenn auch mittelbare Verkaufsinteressen verfolgt werden.
Fakt ist: Wer die prozessualen Themen drauf hat und beim Gliedern nahezu auswendig in den wesentlichen Punkten runterbeten kann, für den sind die 3+ Stunden Reinschrift ein reiner Zeitverlust. Je näher man dem Examen kommt, desto weniger sollte noch ausgeschrieben, sondern vielmehr der Blick für die verschiedenen Klausurkonstellationen geschärft und die geistige Schnelligkeit trainiert werden. Es gibt schließlich auch Zwischenmodelle: Zulässigkeit gliedern, Begründetheit schreiben o.ä. - hier zählt vor allem Ehrlichkeit mit sich selbst, wo die jeweiligen Schwächen liegen.
Diese Sprüche diverser Reps, dass nur das "vollständige Schreiben von X Klausuren" zum Erfolg führen würde, ist im 1. wie im 2. Examen ein von Berufs wegen erzähltes Ammenmärchen. Denkt mal an den Aktenvortrag! Für den habt ihr überhaupt nicht die Zeit, en détail zu formulieren - der prozessuale Rahmen muss schlicht und ergreifend sitzen. Hier gewinnt, wer schnell den Zulässigkeitskrempel solide löst und sich Zeit für eine gute materiell-rechtliche Prüfung schafft, die dann - in der gebotenen Kürze - ausreichenden Tiefgang im Vortrag erkennen lässt.
Alles Gute!
Nachrichten in diesem Thema
Klausuren schreiben - von Klausuren23 - 11.07.2020, 09:32
RE: Klausuren schreiben - von Gast - 11.07.2020, 11:39
RE: Klausuren schreiben - von Gast - 11.07.2020, 15:56
RE: Klausuren schreiben - von T. Kaiser - 11.07.2020, 19:58
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