11.07.2020, 00:48
Im wesentlichen alles richtig erfasst. Man bekommt schneller das Urteil, da dieses bei Geldstrafen abgekürzt werden kann (267 Abs 4). Da freut sich auch das Gericht. Bei Freiheitsstrafen macht es nicht viel aus, die eine Woche, die das Urteil schneller kommt, kann bei der Vollstreckungseinleitung schnell wieder verloren gehen
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Verzicht auf Rechtsmittel (StPO) - von Gast - 10.07.2020, 23:30
RE: Verzicht auf Rechtsmittel (StPO) - von GAsst - 11.07.2020, 00:48
RE: Verzicht auf Rechtsmittel (StPO) - von Gast - 12.07.2020, 00:08
RE: Verzicht auf Rechtsmittel (StPO) - von Gast - 12.07.2020, 12:01