09.07.2020, 09:51
(07.07.2020, 16:16)Urteil schrieb:(07.07.2020, 15:26)Tsag schrieb:(07.07.2020, 14:40)Urteil schrieb: Hallo,
wahrscheinlich eine banale Frage - aber ist mein 1. Urteil: Bin gerade dabei den Tatbestand zu schreiben (Zivilurteil) und eine Partei ist eine Gesellschaft mit sehr langem Namen, ist es zulässig, nach vollständiger erstmaliger Nennung des Namens der Partei eine Klammer einzufügen und dann die nachfolgend verwendete Bezeichnung aufzuführen?
Also folgendermaßen: "XXX XXX GmbH (Nachfolgend: X)".
Vielen Dank für einen Hinweis.
Nenn sie doch einfach Klägerin oder Beklagte, wenn sie Partei ist.
Da war meine Frage nicht ganz präzise... Sorry!
Die GmbH ist nicht Partei, sondern der Beklagte ist Geschäftsführer der GmbH...
Das ist unproblematisch, oftmals sogar sinnvoll.
Nachrichten in diesem Thema
Abkürzung von Namen im Tatbestand - von Urteil - 07.07.2020, 14:40
RE: Abkürzung von Namen im Tatbestand - von Tsag - 07.07.2020, 15:26
RE: Abkürzung von Namen im Tatbestand - von Urteil - 07.07.2020, 16:16
RE: Abkürzung von Namen im Tatbestand - von Hessen - 09.07.2020, 09:51
RE: Abkürzung von Namen im Tatbestand - von Gast - 11.07.2020, 21:31
RE: Abkürzung von Namen im Tatbestand - von Gast - 20.07.2020, 20:46