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Absage nach Zusage
Gast82
Unregistered
 
#6
01.07.2020, 20:21
(01.07.2020, 19:26)Gast schrieb:  Ist die Justiz für immer gestorben, wenn man nach einer Zusage auf eine Bewerbung für den höheren Justizdienst absagt beziehungsweise zurückzieht, dann erstmal was anderes macht und sich nach ein paar Jahren erneut bewirbt?
Heißt es dann, Sie wissen nicht, was Sie wollen. Wir haben Zweifel, dass Sie (nun) auch wirklich Richter werden und bleiben wollen. Sowas können wir nicht gebrauchen.
Oder geht das im Einzelfall trotzdem?
Mir geht es sowohl um dasselbe Bundesland als auch um ein anderes.

Das selbe OLG ist raus, sagen die dir aber auch deutlich ^^
Warum andere OLG Bezirke oder gar andere Bundesländer raus sein sollten wüsste ich nicht. Wäre ja wohl auch irgendwie diskriminierend...

Generell wäre es mal interessant mit welcher Begründung eine erneute Bewerbung abgelehnt werden würde. 
Ob das möglich ist Art 33 GG zu beschränken, weil man einmal ne Bewerbung zurückzieht...?! Rechtlich fraglich.
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Absage nach Zusage - von Gast - 01.07.2020, 19:26
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