29.06.2020, 15:59
(29.06.2020, 15:54)Gast schrieb:Schöner Text...was ist jetzt das Auswahlermessen?(29.06.2020, 15:31)Gast schrieb:(29.06.2020, 14:27)Gast23 schrieb:Das deckt sich dann aber nicht mit dem Sinn und Zweck dieser "Bandbreitenregelung". Grund für den Erlass war, dass sich zu wenige geeignete Leute bewerben, es also mehr Stelle als geeignete Bewerber gibt (steht sinngemäß so im Erlass). Die Bandbreitenregelung dient laut dem Erlass der "Ausweitung des Auswahlspielraums". Einen solchen braucht man ja aber gar nicht, wenn es mehr freie Stellen als geeignete Bewerber gibt, da dann jeder geeignete Bewerber sowieso genommen wird. Warum diesen Auswahlspielraum also ausweiten, wenn sowieso jeder geeignete Bewerber eine Stelle bekommt (was meines Wissens auch für alle ACs gilt: Es gibt theoretisch für jeden eine Stelle).(29.06.2020, 14:11)Gast schrieb:(29.06.2020, 13:59)Gast schrieb: a) gibt an, wer eingeladen werden kann
b) gibt an, in welchem Umfang zwischen Bewerbern, welche die Voraussetzungen in a) erfüllen, eine Auswahl nicht alleine nach Note sondern nach Sekundärkriterien erfolgen kann. Ohne b müsste dem Bewerber mit 11P stets Vorrang vor dem Bewerber mit 9,2P gegeben werden.
Die Interpretation kam mir auch in den Sinn, ich weiß aber sicher, dass b) so nicht gehandhabt wird. Im AC kurz nach unserer mündlichen Prüfung waren zwei Leute aus meinem näheren Umfeld geladen, eine mit 8,4 Punkten, der andere mit über 11. Die erste Kandidatin wurde genommen, der zweite nicht. Das wäre nach der obigen Lesart aber nicht möglich.
Ich glaube du machst einen Denkfehler.
Denn, die Regelung zu b) kommt nur zum tragen, wenn beide geeignet sind, aber nur eine Stelle zu vergeben ist. Wenn der Kandidat mit über 11 durch das AC fällt und nicht geeignet ist, kommt es auf b) nicht mehr an.
Die Frage ist doch, was der geeignete Bewerber ist. Wann will eben nicht jeden, sondern Du musst eben erst eine bestimmte Grenze erreicht haben, damit Du in diesem Sinne geeignet sein kannst. Ob Du das tatsächlich bist, wird dann im AC mehr oder weniger erfolgreich geprüft. Da kann sich auch zeigen, dass Du nicht geeignet bist, so dass der Platz zunächst frei bleibt. Das führt dann aber nicht (außer im zwingenden Notfall), dass jemand mit geringerer Punktzahl als geeignet genug befunden wird. Im Zweifel bleibt die Stelle offen.
Das ist nicht nur in der Justiz so. Im Rest des ÖD sind häufig die Mindestnoten deutlich geringer. Dafür ist die Durchfallquote in den AC teilweise extrem hoch. Da bleiben die Stellen frei und es wird behauptet, es sei Bewerbermangel. Tatsächlich gibt es aber mehr als genug Bewerber, nur erfüllen die eben die oft absurden Kriterien im AC nicht. Theoretisch hätte auch die Justiz weit mehr Interessenten als Stellen. Aber sie will eben nur die nach ihren Kriterien "geeigneten" und irgendwo kann dann jedes BL eine Grenze ziehen. Die Einen strikt wie NRW andere mit Abweichung von 8 Punkten im Ausnahmefall, was dann gern von hoffnungslosen Optimisten als "Natürlich hat man ab 6,5 Punkten Chancen" interpretiert wird.
Es gibt doch diverse Gerichtsentscheidungen, ich meine bis OVG Münster, dass diese Grenze rechtmäßig ist. Da ist es doch müßig, sich damit zu befassen. Die Frage dient ja nicht einem allgemeinen ö-r Diskurs zum Erlass , sondern einer praktischen Hilfe.
Nachrichten in diesem Thema
Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von KnappvorbeiNRW - 25.06.2020, 20:42
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 28.06.2020, 21:05
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 10:26
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 10:42
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 10:48
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 11:01
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 11:06
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 11:28
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 11:46
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 11:53
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 12:42
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 12:51
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 13:29
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 13:47
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 13:59
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 14:11
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast23 - 29.06.2020, 14:27
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 15:31
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 15:54
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 15:59
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 15:40
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 15:44
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 15:56
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 16:01
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 16:04
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gastgast - 29.06.2020, 16:05
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 16:14
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gastgast - 29.06.2020, 16:19
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 29.06.2020, 16:23
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 12.07.2020, 17:10
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 12.07.2020, 19:03
RE: Einstellungsvoraussetzungen Justizdienst NRW - von Gast - 19.07.2020, 23:29