29.06.2020, 14:38
(29.06.2020, 13:44)Gast schrieb:(29.06.2020, 12:36)Gast schrieb:(29.06.2020, 12:30)Gast schrieb: Dieser ganze Kram mit den Amtsarztuntersuchungen führt dazu, dass Leute mit Krankheiten nicht mehr zum Arzt gehen, weil sie Angst um ihre spätere Verbeamtung haben, z.B. Depressionen oder Burnout im Studium.
Das führt dazu, dass Beamte später lauter unterdrückte psychische Leiden haben, die nie behandelt wurden, weil diese Gesellschaft nur gesunde Leute akzeptiert. Man darf nicht vergessen, dass in diesem Land vor weniger als 100 Jahren Leute mit psychischen Erkrankungen zwangssterilisiert wurden.
Vllt sollte man lieber akzeptieren, dass es Krankheiten gibt, die jeder unverschuldet bekommen kann, weil es nun mal solche Krankheiten gibt und dass man damit trotzdem arbeiten kann, es aber keine Lösung ist, das nicht behandeln zu lassen wegen der Meinung anderer Leute, die einstellen.
+1. Kenne einige, die schon im Studium echt gelitten haben und trotzdem nie zum Arzt gegangen sind, weil sie sich nicht für den Justizdienst disqualifizieren wollten. Total bekloppt. Will gar nicht wissen wieviele Richter und Staatsanwälte mit nicht diagnostizierten psychischen Erkrankungen durch die Gegend laufen, nur weil es sinnlosweise als Zeichen von Schwäche interpretiert wird, sowas zu haben.
Zumindest in Berlin kommst du mit psychischen Vorerkrankungen ohne Weiteres beim LAGeSo durch.
Wenn du diese während des Refs hattest und längere Zeit ausgefallen bist, wirst du im Auswahlgespräch darauf angesprochen werden.
Kenne jedoch zwei Richterinnen, die damit sowohl das Gespräch als auch das LAGeSo erfolgreich und ehrlich überstanden haben.
Um mal in Berlin zu bleiben: Und das ist auch gut so;-)
Aber mal ehrlich, ich denke, man macht sich hier zu viele Sorgen. Das Urteil des BVerwG aus 2013 ist insoweit doch sehr eindeutig. Beweislast liegt beim Dienstherr, d.h. im Zweifel verbeamten und die gesundheitliche Eignung ist nur bei chronischen Krankheiten zu versagen.
Ich glaube nicht, dass man heute noch gerichtsfest behaupten kann, dass jemand der mal eine Depression o.ä. hatte und diese dann behandeln lies oder diese von alleine weggegangen ist (bzw. ohne Therapie), nicht geeignet ist Beamter auf Lebenszeit zu werden. Mit anderen Krankheiten kenne ich mich nicht so aus, aber denke spätestens vor Gericht hat man ganz gute Karten Beamter zu werden.
Denke diejenigen, denen die gesundheitliche Eignung fehlt, zweifeln nicht daran (die würden auch nicht reichen), sondern wissen (leider) ganz genau, dass es bei ihnen auch nach dem neuen Maßstab nicht reichen wird.
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Unterschiede zwischen den BL bzgl. der amtsärztliche Untersuchung - von Gast - 28.06.2020, 11:02
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