Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
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29.06.2020, 14:27
(29.06.2020, 14:11)Gast schrieb:(29.06.2020, 13:59)Gast schrieb: a) gibt an, wer eingeladen werden kann
b) gibt an, in welchem Umfang zwischen Bewerbern, welche die Voraussetzungen in a) erfüllen, eine Auswahl nicht alleine nach Note sondern nach Sekundärkriterien erfolgen kann. Ohne b müsste dem Bewerber mit 11P stets Vorrang vor dem Bewerber mit 9,2P gegeben werden.
Die Interpretation kam mir auch in den Sinn, ich weiß aber sicher, dass b) so nicht gehandhabt wird. Im AC kurz nach unserer mündlichen Prüfung waren zwei Leute aus meinem näheren Umfeld geladen, eine mit 8,4 Punkten, der andere mit über 11. Die erste Kandidatin wurde genommen, der zweite nicht. Das wäre nach der obigen Lesart aber nicht möglich.
Ich glaube du machst einen Denkfehler.
Denn, die Regelung zu b) kommt nur zum tragen, wenn beide geeignet sind, aber nur eine Stelle zu vergeben ist. Wenn der Kandidat mit über 11 durch das AC fällt und nicht geeignet ist, kommt es auf b) nicht mehr an.
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