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  5. Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher?
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Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher?
Ass. iur. Rechtspfleger
Unregistered
 
#1
29.06.2020, 09:32
Inspiriert durch das andere Thema zum Richteramt mit ausreichend wollte ich fragen, ob es als "ausreichender" Kandidat alternativ sinnvoll und möglich wäre, einfach als Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher einzusteigen?

Immerhin hat man ja als Volljurist zumindest rechtliche Grundkenntnisse, die einem auch in diesen Berufen helfen sollten. Und ich habe mal gehört, dass man auch nicht schlecht verdient. Als Gerichtsvollzieher vollstreckt man ja auch seine eigenen Kosten, da dürfte einiges zusammen kommen. Bei Insolvenzverwaltern weiß man ja, dass die teilweise im Geld schwimmen, vielleicht geht der Gerichtsvollzieher auch in die Richtung?

Jedenfalls gefällt mir das Zwangsvollstreckungsrecht und es klingt spannend, selbst den Leuten für den Staat unmittelbar zu ihrem Geld zu verhelfen.
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Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Ass. iur. Rechtspfleger - 29.06.2020, 09:32
RE: Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Gast - 29.06.2020, 09:42
RE: Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Gast23 - 29.06.2020, 09:46
RE: Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Gast - 29.06.2020, 10:11
RE: Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Gast - 30.06.2020, 06:25
RE: Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Gast - 29.06.2020, 10:24
RE: Als Volljurist Rechtspfleger oder Gerichtsvollzieher? - von Gast - 29.06.2020, 10:27


 

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